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Das Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates hat Schnittstellen zu zahlreichen bestehenden Projekten. Die wesentlichen Projekte sind im Folgenden aufgeführt.

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Abbildung 9: Zuordnung der AGs aus Phase 1 des Digitalisierungsprogramms zu Themenfeldern der Phase 2


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3.2.3 Portalverbund

Über den Portalverbund sollen die Verwaltungsportale von Bund und Ländern miteinander verknüpft werden. Die Länder ihrerseits verknüpfen ihre Länderportale mit ihren jeweiligen kommunalen Portalen und Fachportalen. So wird sichergestellt, dass Bürger:innen und Unternehmen unabhängig davon, über welches Verwaltungsportal sie einsteigen, jede Online-Verwaltungsleistung in Deutschland aufrufen können. Der IT-Planungsrat hat außerdem eine Verknüpfung der bestehenden Nutzer:innenkonten in Bund und Ländern beschlossen. Mit dieser Verknüpfung kann sichergestellt werden, dass Bürger:innen sich mit einem einzigen Bürger:innenkonto gegenüber allen Verwaltungsleistungen in Deutschland identifizieren können, unabhängig davon in welchem Bundesland das Bürger:innenkonto angelegt wurde.

Überblick Schnittstellen:

  • Die Vorgaben und Planungen des Portalverbunds (u.a. Online-Gateway, Suchen & Finden) werden im Rahmen der Themenfelder berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Anforderungen an Basiskomponenten (z.B. Status-Tracking) werden erhoben, in einem Anforderungsmanagement-Tool zusammengeführt und an die zuständigen Gremien übergeben.
  • In den Umsetzungskonzepten der Themenfelder werden Aussagen dazu getroffen, welche Form der Bereitstellung bzw. Einbindung im Portalverbund angestrebt wird.


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3.2.

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4 Nutzer:innenkonto

Bund, Länder und Kommunen bieten Nutzer:innenkonten für die Authentifizierung der Nutzer:innen gegenüber Online-Services an. Die unterschiedlichen Nutzer:innenkonten sollen interoperabel gestaltet werden, sodass jeder am Portalverbund angebundene Online-Service mit einem Nutzer:innenkonto abgewickelt werden kann.

Überblick Schnittstellen:

  • Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms werden anhand von nutzer:innenfreundlichen Lösungen Anforderungen an Basiskomponenten (u.a. Nutzer:innenkonto) erhoben, in einem Anforderungsmanagement-Tool zusammengeführt und an die jeweiligen Projekte übergeben.
  • Bei der Umsetzung von Leistungen innerhalb des Digitalisierungsprogramms werden die Funktionalitäten der Basiskomponenten entsprechend der Beschlüsse des IT-Planungsrates und der Road Map der KG Strategie berücksichtigt.


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3.2.

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5 Föderales Informationsmanagement (FIM)

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) dient dazu, leicht verständliche Nutzer:inneninformationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug bereitzustellen. Ziel ist es, den Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken.

Überblick Schnittstellen:

  • FIM ist der gemeinsame Standard in allen Bereichen des Digitalisierungsprogramms für die Umsetzung der Leistungen. Der LeiKa ist eine wesentliche Grundlage des OZG-Umsetzungskatalogs. Die digitale Version des OZG-Umsetzungskatalogs liest über eine Schnittstelle permanent Änderungen im LeiKa ein, sodass neue und geänderte Leistungen darin enthalten sind.
  • Konkrete Änderungsanforderungen an bestehenden FIM-Stamminformationen (insbesondere FIM Leistungen) werden in den Themenfeldern identifiziert, in einem Anforderungsmanagement-Tool gesammelt und an die Geschäfts- und Koordinierungsstelle FIM (GK FIM) zur Bearbeitung übergeben.
  • Aus den Themenfeldern werden Anforderungen an die Bereitstellung von FIM-Stamminformationen, insbesondere FIM Prozesse und FIM Datenfelder, an die Bundesredaktion übermittelt. Die höchste Priorität hierbei haben FIM-Stamminformationen für Leistungen, für die im Rahmen von Digitalisierungslaboren digitale Lösungen entwickelt werden.
  • Aufgrund der intensiven Arbeit mit der FIM Methode und FIM-Werkzeugen innerhalb des Digitalisierungsprogramms werden auch Anforderungen an die methodische Weiterentwicklung der FIM-Konzepte erhoben und an die GK FIM, die Bundesredaktion und FITKO übergeben.

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  • Die Vorgaben und Planungen des Portalverbunds (u.a. Online-Gateway, Suchen & Finden) werden im Rahmen der Themenfelder berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Anforderungen an Basiskomponenten (z.B. Status-Tracking) werden erhoben, in einem Anforderungsmanagement-Tool zusammengeführt und an die zuständigen Gremien übergeben.
  • In den Umsetzungskonzepten der Themenfelder werden Aussagen dazu getroffen, welche Form der Bereitstellung bzw. Einbindung im Portalverbund angestrebt wird.


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3.2.6 Single Digital Gateway

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2018 beschlossen, mit dem Single Digital Gateway (SDG) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen. Ziel dieses Vorhabens ist es, EU-Bürger:innen den Zugang zu den wichtigsten Verwaltungsleistungen über innereuropäische Grenzen hinweg zu erleichtern. Die SDG-Verordnung sieht hierzu vor, dass Informationen zu bestimmten Verwaltungsleistungen über das europäische Portal "Your Europe" aufgerufen werden können und bestimmte Anforderungen an Nutzer:innenfreundlichkeit der Online-Services erfüllt werden müssen. Die Umsetzung der SDG-Verordnung ist Bestandteil der OZG-Umsetzung und ist bis 2023 abzuschließen.

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