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Im Kontext der föderalen Umsetzung des OZG stellt sich die Frage, ob die entwickelte Lösung individuell durch ein Bundesland bzw. eine Kommune umgesetzt wird oder ob die Umsetzung gemeinsam in einem länder-/kommunenübergreifenden Projekt erfolgt. Die Entscheidung einer individuellen oder länderübergreifenden Implementierung kann anhand von vier wesentlichen Kriterien getroffen werden, die in Abb. 75 dargestellt sind.

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Ein erstes wesentliches Kriterium ist die Nutzer:innenfreundlichkeitNutzungsfreundlichkeit. Hier ist beispielsweise zu betrachten, mit welchem Ansatz am besten sichergestellt werden kann, dass Nutzer:innen die für sie relevante Leistung schnell und einfach finden können (z.B. über Suchmaschinen) und dass die notwendigen Informationen intuitiv dargestellt werden können. Ausschlaggebend ist dabei häufig, wie stark sich die Gesetzgebung in Bezug auf die betrachtete Verwaltungsleistung zwischen den Ländern unterscheidet.

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