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Welche Kriterien für einen Onlinezugang im Sinne des OZG gelten, geht aus dem Reifegradmodell hervor. Dies ist der Fall, wenn jegliche Antragsdaten mitsamt aller Nachweise vom Nutzenden zur Verwaltung übermittelt werden können. Als oberstes Primat gilt die Nutzer:innenorientierung. Um diese zu erreichen, hat das OZG verschiedene Leitlinien festgelegt, welche dabei helfen sollen Services aus Sicht der Nutzenden und mit den Nutzenden zu entwickeln. Die nutzungsfreundliche Digitalisierung soll auch durch die Anwendung des programmübergreifenden Servicestandards  sichergestellt werden. 

2.1 Verwaltungsleistungen im Sinne des OZG
2.2 Digitale Services im Sinne des OZG
2.3 Leitlinien für die Umsetzung des OZG

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