Versionen im Vergleich

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Mit Blick auf die gesetzliche Umsetzungsfrist haben die Umsetzungsanforderungen, die für die OZG-Konformität notwendig sind, grundsätzlich die höchste Priorität. Die weiteren Umsetzungsanforderungen sind als Ausbaustufen vorzusehen. Ausbaustufen werden sowohl hinsichtlich der Funktionalität (u. a. Fachverfahrensanbindung, Status-Updates, Rückkanal, Registeranbindung) als auch mit Blick auf die Leistungsbreite spezifiziert.

Im Zuge der Umsetzungsvorbereitung ist der genaue Umfang des Minimalproduktes (MVP) zu definieren. Ein MVP ermöglicht es, den Bedarf mit minimalem Aufwand zu decken und ein handlungsrelevantes Feedback zu gewährleisten, um im Anschluss daran das Produkt weiterzuentwickeln.

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Nach Umsetzung des Minimalproduktes sollte die implementierte Lösung entlang der beiden Dimensionen Funktionsumfang und Schnittstellen schrittweise weiterentwickelt werden. So kann der Funktionsumfang des Minimalproduktes Schritt für Schritt erweitert werden. Bezieht sich das Minimalprodukt zum Beispiel auf einen Erstantrag, können in den nächsten Schritten ein Weiterleistungsantrag oder Veränderungsmitteilungen hinzugefügt werden. Im Hinblick auf die Schnittstellen sollten im Laufe der Implementierung nach und nach weitere Fachverfahren und Register angebunden werden.


Stand: 07.10.2021