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Das Modell Einer für Alle 

Das Konzept EfA-Online-Dienste ist so einfach wie eingängig: Nutzer:innen können mit einem einzigen Online-Dienst in Deutschland ihr Anliegen erledigen – beispielsweise ihren BAföG-Antrag digital stellen. Dafür wird ein Online-Dienst für eine Verwaltungsleistung einmal attraktiv und nutzerfreundlich entwickelt und betrieben – anstatt 16 Mal (auf Landesebene), 400 Mal (auf Ebene der Kreise) oder noch häufiger.

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Aufgrund der zentralen Bedeutung des Konzepts EfA für eine effiziente und zeitgerechte Umsetzung des OZG hat der Bund 2020 entschieden, die Anwendung des Modells zur Voraussetzung für die Bereitstellung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket zu machen, durch welches 3 Milliarden Euro für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bereitgestellt werden. Vor diesem Hintergrund, und um die praktische Umsetzung und Nachnutzung von EfA-Leistungen möglichst verlässlich und aufwandsarm zu gestalten, haben sich die Länder selbst auf einen Katalog von Mindestanforderungen für EfA-Dienste verpflichtet. Diese detaillieren gemeinsame Standards entlang von 8 Dimensionen: Oberflächengestaltung und Design, Fachlogik, Nutzerkonto, Payment, Datenaustauschstandard, Routing & Transport, rechtliche Nachnutzungsmöglichkeit, und Organisation.

Die Vorteile von „Einer für Alle“ im Überblick

EfA-Leistungen haben eine Reihe von Vorzügen, insbesondere hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit, Umsetzungskapazität der Verwaltung und Ressourceneffizienz. Die Nutzerfreundlichkeit von EfA-Leistungen liegt vor allem darin begründet, dass in einem solchen Angebot mehr Ressourcen in die Nutzerkommunikation (Marketing) und Nutzerfreundlichkeit (UX) investiert, Nutzerfeedback eingeholt und Nutzungszahlen evaluiert werden können, als dies bei individuell umgesetzten Angeboten möglich wäre. Zudem gewährleistet die größere Flächendeckung der Dienste eine einfachere Auffindbarkeit der Angebote durch Suchmaschinen.

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Mit den zusätzlichen Mitteln des Bundes für die OZG-Umsetzung und der arbeitsteiligen Struktur des Digitalisierungsprogramms bietet sich die Chance, zielgerichtet, koordiniert und beschleunigt EfA-Leistungen zu realisieren, um diese Potenziale zu heben. Der vorliegende Wegweiser ist die Anleitung dafür, wie dies gelingen kann.

Das Umsetzungsmodell „Einer für Alle“ in der Praxis

Vor Beginn der OZG-Umsetzung gab es bereits eine Reihe von digitalen Leistungen, die effektiv nach dem Modell EfA oder ähnlichen Konstrukten angeboten werden - trotz föderalem Staatsaufbau und komplexer Zuständigkeitsverteilung. Das wohl bekannteste und am häufigsten genutzte Beispiel ist das KONSENS-Verfahren der deutschen Steuerverwaltung. Obwohl die Steuerverwaltung größtenteils Angelegenheit der Länder ist, entwickeln und betreiben sie gemeinsam mit dem Bund die Elektronische Steuererklärung, vielen besser bekannt als Elster. Darüber hinaus sind beispielsweise das Gemeinsame Registerportal der Länder sowie der Service zur Beantragung von Großraum- und Schwertransporten VEMAGS erfolgreich im Modell EfA umgesetzt worden.

Im Zuge der OZG-Umsetzung konnten bereits diverse EfA-Projekte erfolgreich realisiert werden, viele weitere sind aktuell in Arbeit. Hervorzuheben ist beispielsweise die neu entwickelte Leistung „Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz“, welche seit Mai 2020 die wirtschaftlich Betroffenen der Covid-19-Pandemie unterstützen soll, das Arbeitslosengeld II (ALG II), welches seit Mitte Juni 2020 online beantragt werden kann, oder der Antrag auf Ausbildungsförderung (BAföG), welcher seit Oktober 2020 in mehreren Ländern zur Verfügung steht und zügig weiter ausgerollt wird.

Die vier Dimensionen von EfA

Für eine erfolgreiche EfA-Referenzimplementierung sowie den Anschluss an eine nach EfA digitalisierte Leistung müssen vier zentrale Dimensionen adressiert werden, die im vorliegenden Wegweiser immer wieder aufgegriffen werden: 

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