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Hinsichtlich der rechtlichen Dimension ist der/die Nachnutzungsprojektleiter:in in erster Linie für die Klärung übergreifender rechtlicher Entscheidungen zur Nachnutzung im AL Land verantwortlich. Gemeinsam mit dem „Sub-Team Recht“ und in enger Abstimmung mit dem OZG-K sollte er/sie frühzeitig insbesondere die übergreifende Klärung der Betriebskostenübernahme durch das Land, bzw. deren Weitergabe an die Kommunen auf rechtlicher Basis sicherstellen.



Stand: 02.08.2021