Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

  • Die Vorgaben und Planungen des Portalverbunds (u.a. Online-Gateway, Suchen & Finden) werden im Rahmen der Themenfelder berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Anforderungen an Basiskomponenten (z.B. Status-Tracking) werden erhoben, in einem Anforderungsmanagement-Tool zusammengeführt und an die zuständigen Gremien übergeben.
  • In den Umsetzungskonzepten der Themenfelder werden Aussagen dazu getroffen, welche Form der Bereitstellung bzw. Einbindung im Portalverbund angestrebt wird.
HideElements
cssselector.ic-sidebar
helptrue
metastrue
commentstrue
breadcrumbtrue
spacestrue
toolstrue
labelstrue

...

Anker
_Toc4755344
_Toc4755344
3.2.6 Single Digital Gateway

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2018 beschlossen, mit dem Single Digital Gateway (SDG) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen. Ziel dieses Vorhabens ist es, EU-Bürgerinnen und -Bürgern den Zugang zu den wichtigsten Verwaltungsleistungen über innereuropäische Grenzen hinweg zu erleichtern. Die SDG-Verordnung sieht hierzu vor, dass Informationen zu bestimmten Verwaltungsleistungen über das europäische Portal "Your Europe" aufgerufen werden können und bestimmte Anforderungen an Nutzerfreundlichkeit der Online-Services erfüllt werden müssen. Die Umsetzung der SDG-Verordnung ist Bestandteil der OZG-Umsetzung und ist bis 2023 abzuschließen.

Zu der Verordnung gehören zwei Anhänge, die für eine europaweite Vernetzung relevante Informationsbereiche und Verfahren enthalten. Für die Leistungen, die unter die Informationsbereiche in Anhang I fallen, gelten geringere Anforderungen, als für jene Leistungen, die zu den Verfahren in Anhang II gezählt werden. Ob eine LeiKa-Leistung oder OZG-Leistung einem Informationsbereich aus Anhang I oder einem Verfahren aus Anhang II zugeordnet wird, kann in der OZG-Informationsplattform geprüft werden. In der Übersichtsdarstellung einer Leistung finden sich dort unter "Status" zwei entsprechende Felder zur Zuordnung.

Die in der SDG-Verordnung enthaltenen Vorgaben decken sich weitgehend mit den im Reifegradmodell enthaltenen Kriterien, die erfüllt sein müssen, um Stufe 3 zu erreichen. In einigen Punkten geht die Verordnung jedoch über die Anforderungen des Reifegradmodells hinaus: Das sind zum einen Anforderungen an die verwendeten Basiskomponenten, um deren Integration in das einheitliche digitale Zugangstor sicherstellen zu können. Sowohl die ePayment-Funktion, als auch die Möglichkeit zur Identifizierung per eID muss für EU-Bürgerinnen und -Bürger außerhalb Deutschlands verfügbar sein. Zum anderen ist die Umsetzung des Once-Only-Prinzip zu berücksichtigen. Diese Anforderungen gelten jedoch nur für Leistungen in Anhang II.

Darüber hinaus gibt es Vorgaben zur Diskriminierungsfreiheit der Leistungen:  So ist erforderlich, dass Informationen zu der jeweiligen Leistung in einer Amtssprache der Union verfügbar sind, die von der Mehrzahl der Unionsbürger weitgehend verstanden wird. Die Informationen zum Online-Service sollten also auch in englischer Sprache aufrufbar sein. Des Weiteren müssen die verwendeten Datenfelder so programmiert sein, dass sie auch Eingaben aus anderen Mitgliedsstaaten akzeptieren, zum Beispiel Namen, Telefonnummer und Adressen. Diese Anforderungen gelten für Leistungen aus beiden Anhängen.

Überblick Schnittstellen:

  • Die Zuordnung zu einem der beiden Anhänge der SDG-Verordnung wird bei der Priorisierung der Leistungen berücksichtigt. Die Erfordernisse des SDG zu erfüllen, bedeutet, dass eine Leistung vorranging umgesetzt werden sollte.
  • Die Vorgaben der SDG-Verordnung werden im Rahmen der Themenfelder berücksichtigt. In den Umsetzungsprojekten wird sichergestellt, dass eine spätere Anbindung in das einheitliche digitale Zugangstor eingerichtet werden kann und die Anforderungen der Verordnung erfüllt werden.