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Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre „Verwaltungsleistungen" bis Ende des Jahres 2022 für Bürger:Innen und Wirtschaft auch digital verfügbar zu machen (§ 1 (1) S. 1 OZG). Verwaltungsleistungen sind gemäß § 2 (3) OZG die „elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren". § 9 VwVfG wiederum definiert Verwaltungsverfahren als „die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist". Verwaltungsinterne Leistungen werden nicht eindeutig durch das OZG umfasst, da diese innerbehördliche Maßnahmen umfassen und keine Außenwirkung entfalten (Beispiel: Gebäude- und Grundstücksverwaltung von Behörden).

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  • Faktische Unmöglichkeit: Die Online-Umsetzung ist nach allgemeinen Naturgesetzen unmöglich (bspw. Leeren einer Mülltonne)
  • Rechtliche Unmöglichkeit: Die Online-Umsetzung ist nicht möglich, weil gesetzliche Vorgaben dem Entgegenstehen (bspw. persönliche Inaugenscheinnahme eines Antragstellers zum Abgleich mit dessen Foto)
  • Wirtschaftliche Unmöglichkeit: Die Online-Umsetzung steht in einem groben Missverhältnis zum Aufwand (Kosten-Nutzen-Kalkül). Das gilt insbesondere für Verwaltungsleistungen, die von Bürgern Bürger:Innen und Unternehmen sehr selten nachgefragt werden (bspw. Genehmigung für den Betrieb einer neuen Seilbahn in Berlin gemäß Berliner SeilbG).

Unabhängig von der Rechtsform sind alle Leistungserbringer Leistungserbringende vom OZG erfasst, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Darunter fallen neben der unmittelbaren Verwaltung (Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden) auch die Organisationen der Selbstverwaltung, u. a. der Sozialversicherung und der Kammern, oder auch beliehene Private, wie der TÜV. Der OZG-Umsetzungskatalog erfasst die Verwaltungsleistungen, die im Rahmen des OZG online verfügbar gemacht werden sollen. Die Liste umfasst derzeit 575 OZG-Leistungen.


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Abbildung 5: Verteilung der OZG-Leistungen auf die föderalen Ebenen

Der OZG-Umsetzungskatalog wird in den Themenfeldplanungen validiert und unterliegt damit einem kontinuierlichen Änderungsprozess. Der jeweils aktuelle Stand des OZG-Umsetzungskatalogs ist unter informationsplattform.ozg-umsetzung.de veröffentlicht:


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Abbildung 6: Online-Version des OZG-Umsetzungskatalogs (informationsplattform.ozg-umsetzung.de)

Die digitale Version des OZG-Umsetzungskatalogs bildet zum einen die Themenfeldstruktur mit den dazugehörigen Lebens- bzw. Geschäftslagen, den OZG-Leistungen und den zugeordneten LeiKa. Der LeiKa ist der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (https://fimportal.de/download-dokumente/Handbuch_LeiKa-plus_Stand_27.05.2014.pdf).-Leistungen ab. Darüber hinaus ermöglicht er den Einstieg über die Zuständigkeit der staatlichen und Verwaltungsebenen, über die Priorität von Leistungen und über den Umsetzungsstand.

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