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Das Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates hat Schnittstellen zu zahlreichen bestehenden Projekten. Die wesentlichen Projekte sind im Folgenden aufgeführt.

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  • Sog. Typ 1-Leistungen, die im Digitalisierungsprogramm des Bundes online verfügbar gemacht werden, werden im Rahmen der Themenfelder dahingehend betrachtet, wie sie sich in die Lebens-/Geschäftslagen-Journey der Nutzer:Innen innen einfügen; daraus können bei Bedarf Anforderungen an die Bereitstellung abgeleitet werden
  • Übergreifend relevante Grundlagen werden gemeinsam von beiden Programmen genutzt und weiterentwickelt (u.a. OZG-Umsetzungskatalog, Reifegradmodell).

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Unmittelbaren Bezug für die Umsetzung des OZG hat das vom IT-Planungsrat am 13.10.2016 beschlossene Digitalisierungsprogramm (Entscheidung 2016/31 IT-Planungsrat). Mit dem Ziel, Leistungen für Bürger:Innen innen und Unternehmen zu digitalisieren, hat der IT-Planungsrat dieses Digitalisierungsprogramm als Koordinierungsprojekt aufgelegt. In der ersten Phase wurden bis Ende 2018 anhand von neun Anliegen Erfahrungen mit der Digitalisierung und der Bereitstellung von Verwaltungsleistungen im geplanten Portalverbund gesammelt. Dazu wurden Blaupausen entwickelt, die spätere Digitalisierungsvorhaben unterstützen können.

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Abbildung 9: Zuordnung der AGs aus Phase 1 des Digitalisierungsprogramms zu Themenfeldern der Phase 2


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3.2.3 Nutzer:

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innenkonto

Bund, Länder und Kommunen bieten Nutzerkonten für die Authentifizierung der Nutzer:Innen innen gegenüber Online-Services an. Die unterschiedlichen Nutzer:Innenkonten innenkonten sollen interoperabel gestaltet werden, sodass jeder am Portalverbund angebundene Online-Service mit einem Nutzer:Innenkonto innenkonto abgewickelt werden kann.

Überblick Schnittstellen:

  • Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms werden anhand von nutzer:innenfreundlichen Lösungen Anforderungen an Basiskomponenten (u.a. Nutzer:Innenkontoinnenkonto) erhoben, in einem Anforderungsmanagement-Tool zusammengeführt und an die jeweiligen Projekte übergeben.
  • Bei der Umsetzung von Leistungen innerhalb des Digitalisierungsprogramms werden die Funktionalitäten der Basiskomponenten entsprechend der Beschlüsse des IT-Planungsrates und der Road Map der KG Strategie berücksichtigt.

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Über den Portalverbund sollen die Verwaltungsportale von Bund und Ländern miteinander verknüpft werden. Die Länder ihrerseits verknüpfen ihre Länderportale mit ihren jeweiligen kommunalen Portalen und Fachportalen. So wird sichergestellt, dass Bürger:Innen innen und Unternehmen unabhängig davon, über welches Verwaltungsportal sie einsteigen, jede Online-Verwaltungsleistung in Deutschland aufrufen können. Der IT-Planungsrat hat außerdem eine Verknüpfung der bestehenden Nutzer:Innenkonten innenkonten in Bund und Ländern beschlossen. Mit dieser Verknüpfung kann sichergestellt werden, dass Bürger:Innen innen sich mit einem einzigen Bürger:Innenkonto innenkonto gegenüber allen Verwaltungsleistungen in Deutschland identifizieren können, unabhängig davon in welchem Bundesland das Bürger:Innenkonto innenkonto angelegt wurde.

Überblick Schnittstellen:

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Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2018 beschlossen, mit dem Single Digital Gateway (SDG) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen. Ziel dieses Vorhabens ist es, EU-Bürger:Innen innen den Zugang zu den wichtigsten Verwaltungsleistungen über innereuropäische Grenzen hinweg zu erleichtern. Die SDG-Verordnung sieht hierzu vor, dass Informationen zu bestimmten Verwaltungsleistungen über das europäische Portal "Your Europe" aufgerufen werden können und bestimmte Anforderungen an Nutzer:Innenfreundlichkeit innenfreundlichkeit der Online-Services erfüllt werden müssen. Die Umsetzung der SDG-Verordnung ist Bestandteil der OZG-Umsetzung und ist bis 2023 abzuschließen.

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Die in der SDG-Verordnung enthaltenen Vorgaben decken sich weitgehend mit den im Reifegradmodell enthaltenen Kriterien, die erfüllt sein müssen, um Stufe 3 zu erreichen. In einigen Punkten geht die Verordnung jedoch über die Anforderungen des Reifegradmodells hinaus: Das sind zum einen Anforderungen an die verwendeten Basiskomponenten, um deren Integration in das einheitliche digitale Zugangstor sicherstellen zu können. Sowohl die ePayment-Funktion, als auch die Möglichkeit zur Identifizierung per eID muss für EU-Bürger:Innen innen außerhalb Deutschlands verfügbar sein. Zum anderen ist die Umsetzung des Once-Only-Prinzip zu berücksichtigen. Diese Anforderungen gelten jedoch nur für Leistungen in Anhang II.

Darüber hinaus gibt es Vorgaben zur Diskriminierungsfreiheit der Leistungen:  So ist erforderlich, dass Informationen zu der jeweiligen Leistung in einer Amtssprache der Union verfügbar sind, die von der Mehrzahl der Unionsbürger:Innen innen weitgehend verstanden wird. Die Informationen zum Online-Service sollten also auch in englischer Sprache aufrufbar sein. Des Weiteren müssen die verwendeten Datenfelder so programmiert sein, dass sie auch Eingaben aus anderen Mitgliedsstaaten akzeptieren, zum Beispiel Namen, Telefonnummer und Adressen. Diese Anforderungen gelten für Leistungen aus beiden Anhängen.

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