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Im Digitalisierungsprogramm Föderal haben sich der Bund und die Länder auf eine Aufteilung der Aufgaben zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geeinigt. Die Themenfeld-Federführer:innen stellen in der Umsetzungsphase sicher, dass für jede OZG-Leistung ein Online-Service bereitgestellt wird. Diese Lösung kann anschließend von anderen Bundesländern bzw. deren Kommunen nachgenutzt werden. Auf diese Weise werden Synergien genutzt und doppelte Aufwände vermieden. Zu diesem Zweck sind verschiedene Nachnutzungsmodelle (siehe 10.1) entwickelt worden.

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