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Schlüssel

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Die Länder, die bereits ein Umsetzungsvorhaben angestoßen haben, das für die Beteiligung von bzw. Nachnutzung durch weitere Länder offensteht, stellen dieses Angebot auf dem Marktplatz ein und pflegen die Daten fortlaufend. Unter dem Reiter Marktplatz geben Sie an, welche Bundesländer bereits an der Umsetzung beteiligt und zu welchen Terminen (Zwischen-)Ergebnisse zu erwarten sind. Das umsetzende Land muss das gewählte Anschlussmodell, z. B. „Einer für Alle“ oder „Nachnutzbare Software dezentral betrieben“ auf der Plattform hinterlegen und angeben, ob für die Leistung eine Nutzung des Digitalisierungsbudgets geplant ist. Letzteres kann nur genutzt werden, wenn mindestens neun Länder oder eine finanzielle Mehrheit der Länder mit >=50% Anteilen nach Königsteiner Schlüssel ihr Interesse zum Anschluss bekundet haben (mehr Informationen zur Finanzierung unter 10.2.3).  Sie stellen so sicher, dass ihr Vorhaben sichtbar ist und sich weitere Interessenten anschließen können.

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Die Registrierung und Freischaltung erfolgen direkt über den servicedesk@ozg-umsetzung.de

Anker

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Finanzierungsmodelle

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Finanzierungsmodelle

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10.2.3 Finanzierungsmodelle für Nachnutzung Einer für Alle

Für die gemeinschaftliche Finanzierung von EfA-Leistungen gibt es keine zentralen Vorgaben, jedoch werden im Rahmen dieses Leitfadens Vorschläge für eine dynamische Kostenaufteilung zwischen umsetzenden und nachnutzenden Ländern unterbreitet. Die Kostenaufteilung von EfA-Leistungen wird hierfür entlang von vier Phasen strukturiert. Erstentwicklung, Betrieb, Anschluss und Weiterentwicklung

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