Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

HideElements
cssselector.ic-sidebar
helptrue
metastrue
commentstrue
breadcrumbtrue
spacestrue
toolstrue
labelstrue

Für die Nachnutzung von Leistungen im OZG-Digitalisierungsprogramm Föderal gibt es drei verschiedene Modelle, die sich hinsichtlich der Art der Entwicklung und des Betriebs unterscheiden: Entwicklung und Betrieb einer digitalen Lösung können jeweils länderübergreifend oder individuell erfolgen.

...

A Das Modell "Einer für Alle"

Anker
_Toc_efa
_Toc_efa

Beim Nachnutzungsmodell „Einer für Alle“ wird eine länderübergreifend einsetzbare Lösung von einem Land oder einer Kooperation mehrerer Länder entwickelt und Länder können sich an die gemeinsame Lösung anschließen. Eine solche Lösung kann übergreifend für mehrere Kommunen, landesweit, länderübergreifend oder bundesweit flächendeckend entwickelt und betrieben werden. Dieses Modell ist geprägt durch eine hohe Einheitlichkeit der Lösung über Kommunen und Bundesländer hinweg (mit eventuellen Anpassungen an lokale Gegebenheiten). Eine Umsetzung kann z.B. nach dem Prinzip Software-as-a-Service erfolgen. Das Modell „Einer für Alle“ ermöglicht besonders einfach die technische und redaktionelle Weiterentwicklung und bietet zudem die Möglichkeit zentraler Anpassungen bei Gesetzesänderungen. Auch aus wirtschaftlicher Perspektive kann dieses Modell vorteilhaft sein, etwa durch die breite Kostenteilung bei Entwicklung, Betrieb und zukünftiger Weiterentwicklung.

...

B Das Modell "Nachnutzbare Software dezentral betrieben"

Anker
_Toc_nachnutzbare software
_Toc_nachnutzbare software

Das Modell „Nachnutzbare Software dezentral betrieben“ beschreibt die Option, bei welcher eine länderübergreifend nachnutzbare Softwarelösung entwickelt und individuell durch Länder bzw. Kommunen dezentral betrieben wird. Dies ist grundsätzlich in Form einer Entwicklungsgemeinschaft, nach einem Lizenzmodell oder als Fachverfahrens-Frontend möglich. Auch bereits realisierte nutzerfreundliche Online-Services für Verwaltungsleistungen können grundsätzlich durch Übertragung und eigenen Betrieb der technischen Lösung nachgenutzt werden. Solche Lösungen, die im Rahmen der Themenfeldbearbeitung identifiziert wurden, werden im OZG-Umsetzungskatalog ausgewiesen (sofern sie mindestens Stufe 3 des OZG-Reifegradmodells erfüllen). Die zuständige Behörde in einem Land oder in einer Kommune, die eine bestehende Lösung durch Übertragung nachnutzen möchte, muss allerdings eigenständig klären, inwieweit eine Übertragung vergabe- und lizenzrechtlich möglich ist, welche Kosten dafür anfallen und inwieweit die Lösung die eigenen organisatorischen, rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt.
Durch die Themenfeldverantwortlichen werden exemplarisch Lösungen identifiziert, die online verfügbar sind und deren Funktionsumfang im Überblick dargestellt.

...

C Das Modell "FIM-basierte Eigenentwicklung" (auf Landes- und/oder Kommunalebene)

Anker
_Toc_fim_basiert
_Toc_fim_basiert

Beim Nachnutzungsmodell „FIM-basierte Eigenentwicklung“ wird die Lösung eigenständig durch ein Land bzw. eine Kommune entwickelt und betrieben. Die Entwicklung erfolgt basierend auf  den durch das umsetzende Land zur Verfügung gestellten FIM-Stamminformationen und OZG-Referenzinformationen. Anpassungen an Landes- oder Kommunalspezifika sind somit prinzipiell unbegrenzt umsetzbar.
Für die Nachnutzung auf Basis von FIM werden die Datenfeldbeschreibungen von den zuständigen Behörden in Ländern und Kommunen bei Bedarf für die eigenen Bedingungen adaptiert, in ihr Antragsmanagement eingelesen und darin das Online-Formular konfiguriert. Je nach Anforderungen werden u.a. ein Servicekonto, eine Bezahlkomponente und ein Fachverfahren angeschlossen. Der Online-Service wird anschließend im Portalverbund registriert sowie bei Bedarf in einem Fachportal integriert und dadurch für Nutzer auffindbar.
Durch die zentrale Bereitstellung wichtiger konzeptioneller Endprodukte durch das federführende Land können so Synergien zwischen den Ländern und Kommunen genutzt werden: FIM-Stamminformationen (Datenfelder, Prozesse, Leistungsbeschreibung) , OZG-Referenzinformationen (OZG-Referenzdatenfelder, OZG-Referenz- sowie Antragsprozess) je Leistung – bei Laborleistungen und -kandidaten auch zusätzlich ein Klick-Prototyp. Analog zur Nachnutzung auf Basis von FIM können die Datenfeldbeschreibungen von den zuständigen Behörden in ihr Antragsmanagement eingelesen werden. Das Online-Formular wird dann entsprechend der Konfiguration des Klick-Prototyps im Antragsmanagement der jeweiligen Behörden nachgebaut.

...