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Beim Nachnutzungsmodell „FIM-basierte Eigenentwicklung“ wird die Lösung eigenständig durch ein Land bzw. eine Kommune entwickelt und betrieben. Die Entwicklung erfolgt basierend auf  den den durch das umsetzende Land zur Verfügung gestellten FIM-Stamminformationen und OZG-Referenzinformationen. Anpassungen an Landes- oder Kommunalspezifika sind somit prinzipiell unbegrenzt umsetzbar.
Für die Nachnutzung auf Basis von FIM werden die Datenfeldbeschreibungen von den zuständigen Behörden in Ländern und Kommunen bei Bedarf für die eigenen Bedingungen adaptiert, in ihr Antragsmanagement eingelesen und darin das Online-Formular konfiguriert. Je nach Anforderungen werden u.a. ein Servicekonto, eine Bezahlkomponente und ein Fachverfahren angeschlossen. Der Online-Service wird anschließend im Portalverbund registriert sowie bei Bedarf in einem Fachportal integriert und dadurch für Nutzer auffindbar.
Durch die zentrale Bereitstellung wichtiger konzeptioneller Endprodukte durch das federführende Land können so Synergien zwischen den Ländern und Kommunen genutzt werden: FIM-Stamminformationen (Datenfelder, Prozesse, Leistungsbeschreibung) , OZG-Referenzinformationen (OZG-Referenzdatenfelder, OZG-Referenz- sowie Antragsprozess) je Leistung – bei Laborleistungen und -kandidaten auch zusätzlich ein Klick-Prototyp. Analog zur Nachnutzung auf Basis von FIM können die Datenfeldbeschreibungen von den zuständigen Behörden in ihr Antragsmanagement eingelesen werden. Das Online-Formular wird dann entsprechend der Konfiguration des Klick-Prototyps im Antragsmanagement der jeweiligen Behörden nachgebaut.

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