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Die Konzeption erfolgt je nach Priorisierung in unterschiedlichen Formaten. Leistungen höchster und hoher Priorität werden in Digitalisierungslaboren betrachtet (siehe Kapitel 7.3). Für Leistungen mittlerer Priorität ist eine Konzeption im Digitalisierungslabor nicht vorgesehen. Für diese Leistungen wurden weniger umfangreiche Formate entwickelt: Die Digitalisierungs-Werkbank, die Direkt-Digitalisierung und die Nutzung vorhandener Lösungen. Der Unterschied zu den Digitalisierungslaboren liegt vor allem im zeitlichen und personellen Umfang der Konzeption. Auch bei diesen Vorgehensmodellen gelten jedoch die Leitlinien, die auch in den Digitalisierungslaboren zu beachten sind: Nutzerzentrierung, maximaler Wirkungsgrad und länderübergreifende Nachnutzbarkeit (vgl. Kapitel 7.1).

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Abbildung 108: Verfahren zur Bestimmung eines Vorgehensmodells 

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Wenn die bestehende Lösung im Rahmen des „Einer für Alle“-Modells zur Nachnutzung durch andere Länder zur Verfügung gestellt werden soll, sind auch in dieser Hinsicht grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu erfüllen, die auch für neu entwickelte OZG-Online Dienste gelten. In diesem Zusammenhang bietet der EfA-Wegweiser Orientierung und Schritt-für-Schritt-Anleitungen entlang der relevanten OZG-Rollen.

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9.4.5 Depriorisierung von Leistungen

Ziel des Onlinezugangsgesetzes ist die Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen bis Ende 2022. Dafür wurden im Rahmen der OZG-Umsetzung in den Themenfeldern Leistungen anhand abgestimmter Kriterien priorisiert. Nichtsdestotrotz kann es unter bestimmten Bedingungen vorkommen, dass eine Leistung nicht digitalisiert wird. Dies führt zu einer Depriorisierung der Leistung. Das bedeutet, dass im Rahmen der Umsetzungsbegleitung die Leistung nicht weitergehend betrachtet wird. Hierfür muss mindestens einer der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Faktische Unmöglichkeit: Leistung ist faktisch nicht digitalisierbar (z.B. Impfung)
  • Rechtliche Unmöglichkeit: Leistung kann aufgrund rechtlicher Vorgaben (z.B. ein persönliches Erscheinen) nicht digitalisiert werden.
  • Wirtschaftliche Unmöglichkeit: Leistung kann aufgrund eines groben Missverhältnisses von Kosten und Nutzen nicht digitalisiert werden.
  • Sicherheitsgründe: Leistung soll aus Sicherheitsgründen nicht digitalisiert werden

Um eine Depriorisierung eine Leistung vorzunehmen, wurde ein standardisierter Prozess entwickelt:

  1. Identifikation der zu depriorisierten Leistung im Umsetzungsprojekt durch das Federführende bzw. Umsetzendes-Land
  2. Einreichung des Vorschlags beim Federführende-Ressort durch das Federführende bzw. Umsetzendes-Land: Ausweisung der Gründe für die Depriorisierung
  3. Falls gelistete SDG Leistung: Prüfung der SDG II Relevanz durch Referat DV5
  4. Abstimmung im Themenfeld Steuerkreis nach definierter Vorlage durch das Federführende Ressort: Ausweisung der Gründe für Depriorisierung, Ergebnis der SDG II Relevanz und Übersicht der erhaltenen finanziellen Mittel
  5. Kommunikation an OZG Projektleitung und Nachhalten auf der Informationsplattform durch Federführende bzw. Umsetzendes-Land und das Federführende Ressort