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Für die Nachnutzung von Leistungen im OZG-Digitalisierungsprogramm Föderal gibt es drei verschiedene Modelle, die sich hinsichtlich der Art der Entwicklung und des Betriebs unterscheiden: Entwicklung und Betrieb einer digitalen Lösung können jeweils länderübergreifend oder individuell erfolgen.

Die Entscheidung für ein Nachnutzungsmodell erfolgt anhand festgelegter Kriterien und kann entlang rechtlicher, technischer und fachlich/organisatorischer Gesichtspunkte getroffen werden. Die Entscheidung für ein passendes Nachnutzungsmodell kann durch die Betrachtung dieser Kriterien unterstützt werden (Abb. 100102: Kriterien für die Auswahl der Modelle).

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Entweder erfolgt die Nachnutzung als gemeinsam entwickelte Lösung der Länder im Anschluss an die Referenzimplementierung im Rahmen der Modelle „Einer für Alle“ (übergreifende Entwicklung, übergreifender Betrieb) oder „Nachnutzbare Software dezentral betrieben“ (übergreifende Entwicklung, individueller Betrieb). Alternativ kann sich ein Land auch für eine individuelle Nachnutzung der Endprodukte der Planungs- und Umsetzungsphase im Rahmen des Modells „FIM-basierte Eigenentwicklung“ entscheiden (lokale Entwicklung, lokaler Betrieb). Die drei Nachnutzungsmodelle sind in Abbildung 89 103 dargestellt:

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Beim Nachnutzungsmodell „Einer für Alle“ wird eine länderübergreifend einsetzbare Lösung von einem Land oder einer Kooperation mehrerer Länder entwickelt und Länder können sich an die gemeinsame Lösung anschließen. Eine solche Lösung kann übergreifend für mehrere Kommunen, landesweit, länderübergreifend oder bundesweit flächendeckend entwickelt und betrieben werden. Dieses Modell ist geprägt durch eine hohe Einheitlichkeit der Lösung über Kommunen und Bundesländer hinweg (mit eventuellen Anpassungen an lokale Gegebenheiten). Eine Umsetzung kann z.B. nach dem Prinzip Software-as-a-Service erfolgen. Das Modell „Einer für Alle“ ermöglicht besonders einfach die technische und redaktionelle Weiterentwicklung und bietet zudem die Möglichkeit zentraler Anpassungen bei Gesetzesänderungen. Auch aus wirtschaftlicher Perspektive kann dieses Modell vorteilhaft sein, etwa durch die breite Kostenteilung bei Entwicklung, Betrieb und zukünftiger Weiterentwicklung.

Diesbezüglich wurden auf Initiative mehrerer Akteure die EfA-Mindestanforderungen kollaborativ erarbeitet. Diese gewährleisten vertiefte Orientierungshilfe insbesondere zur technischen Umsetzung von EfA-Leistungen und zeigen Optionen entlang der Anforderungen auf.

Für die Entwicklung bzw. den Anschluss an eine gemeinsame Lösung sind die rechtlich-organisatorischen Verantwortlichkeiten zu klären, u.a. ist die Rolle des Umsetzungsverantwortlichen festzulegen, die nicht notwendigerweise beim federführenden Land liegen muss, sowie vergaberechtliche Fragen. Darüber hinaus ist die Basis der Zusammenarbeit zu prüfen, insbesondere die Frage des notwendigen rechtlichen Rahmens (z.B. eines Verwaltungsabkommens). In technisch-organisatorischer Hinsicht sind die Schnittstellen und Übergabepunkte zu definieren und zu spezifizieren, Standards für den Datenaustausch zu entwickeln und die Fachverfahren anzuschließen.

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