Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Die Blaupause „Verwaltungsabkommen zur Umsetzung eines digitalen Online-Dienstes“ bietet ein Muster für eine leistungsspezifische Verwaltungsvereinbarung für den länderübergreifenden Betrieb, die Pflege sowie die Weiterentwicklung einer digitalisierten Leistung. Zur konkreten Initiierung eines Verwaltungsabkommens bedarf es einer Kontaktaufnahme durch den LV im UL mit den Ländern, die an einem Anschluss interessiert sind. Nachdem der Steuerungskreis einem Beschluss zur Verwendung des Verwaltungsabkommens zustimmt, wird dieses an die verantwortlichen Personen in den anschließenden Ländern versandt und iterativ ausgearbeitet, wobei der LV unter Hinzuziehung juristischer Expertise und in Abstimmung mit Themenfeld-Federführer:in und OZG-Koordinator:in durchgängig eine aktiv steuernde Rolle einnehmen sollte (siehe auch Kapitel 10.2.1.1.).

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Nutzung des FIT-Stores

Ein UL kann auf Basis eines standardisierten Vertrags den entwickelten Online-Dienst in den FIT-Store (in Form einer Leistungsbeschreibung) einstellen lassen. Dies geschieht, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wird, auf Basis der Allgemeinen Vertragsbedingungen für den SaaS-FIT-Store-Einstellungsvertrag (SaaS-Einstellungs-AGB). Das UL agiert daraufhin gewissermaßen als Dienstleister für die FITKO und stellt dieser die Leistung zur Verfügung.

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