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Technische EfA-Mindestanforderungen im ALObgleich wie in den Kapitel 10.2.1.4. und 10.2.2.4. dargestellt ein wesentlicher Teil der Verantwortung für die Umsetzung der EfA-Mindestanforderungen auf das UL entfällt, gibt es auch auf Seiten des AL Anforderungen, die im Sinne eines reibungslosen Anschlusses an EfA-Leistungen sicherzustellen sind.
Folgende technische Mindestanforderungen für EfA-Services wurden spezifisch für das AL bzw. EfA-mitnutzende Länder festgehalten:
Nr. | Anforderung |
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NL1 | Die antragsbearbeitende Behörde MUSS ihre Zuständigkeitsinformationen (Behördenbezeichnung, Ortsangaben etc.) mittels der im Land etablierten Redaktionssysteme pflegen und eine Übertragung dieser Informationen an den Portalverbund (Sammlerdienst) sicherstellen, damit der Online-Dienst über den Portalverbund auffindbar (Online-Gateway) ist. |
NL2 | Bei einem Transport via XTA-OSCI MUSS die antragsbearbeitende Behörde einen OSCI-Empfänger zum Empfang des Transportcontainers bereitstellen. Dieser Empfänger muss nicht zwingend je Behörde bereitgestellt werden. Hier sind auch im Land vorhandene gemeinsame Empfangsstrukturen nutzbar. |
NL3 | Bei einem Routing mithilfe des DVDV muss die Pflegende Stelle zur Registrierung der Behörden und technischen Adressen im DVDV beauftragt und müssen Fachverfahren an den jeweiligen DVDV-Server des Landes angebunden werden. |
NL4 | Die antragsbearbeitende Behörde MUSS die Übermittlung von Statusnachrichten und Bescheiden rechtssicher gemäß § 41 Abs. 2a VwVfG oder § 9 OZG sicherstellen. |
NL5 | Die nachnutzende Behörde MUSS, sofern eine Bezahlung erforderlich ist, eine Bezahlkomponente sowie die Parameter für deren Aufruf bereitstellen oder die Übermittlung der Zahlungsinformationen an Nutzer eigenständig sicherstellen. |
Übergreifende Etablierung technischer Voraussetzungen im AL
Im Rahmen einer EfA-Nachnutzung ist zu empfehlen, dass das AL die strukturellen Nachnutzungsvoraussetzungen aus technischer Perspektive frühzeitig sicherstellt. Hierbei gilt es insbesondere, den aktuellen Stand entlang von drei verschiedenen Themenblöcken zu bewerten bzw. eine grundlegende technische Planung für die Nachnutzung anzufertigen. Anhand der Checklisten (s. Abbildungen 119, 120, 121) und technischen EfA-Mindestanforderungen kann das AL prüfen, ob die nötigen Voraussetzungen gegeben sind oder einer Nachnutzung noch strukturelle Hindernisse aus technischer Sicht im Wege stehen. Sollte letzteres der Fall sein, sollten umgehend die erforderlichen Schritte abgeleitet und initiiert werden.
Portale im AL
Übergreifend kann anhand der Checkliste „Portale im AL“ geklärt werden, wie Leistungen innerhalb des Landes den Bürgern aktuell zur Verfügung gestellt werden oder in Zukunft zur Verfügung gestellt werden sollen. Grundsätzlich sind hier Lösungen mit einem oder mehreren verschiedenen Portalen (z.B. kommunale Portale, Landesportal, Bundesportal) denkbar, wobei die Anforderungen im Rahmen des Portalverbunds zu berücksichtigen sind. In jedem Falle muss sichergestellt werden, dass die Bürger:innen im Land auf alle verfügbaren Leistungen zugreifen können. Weiterhin wird empfohlen, bei der Auswahl der präferierten Lösung auf deren Akzeptanz bei den Kommunen sowie den Standard der Pflege zu achten, bzw. beide Aspekte für die Zukunft sicherzustellen. Insb. beim Einsatz von EfA-Online-Diensten ist eine Pflege der Zuständigkeitsinformationen der antragsbearbeitenden Behörde und eine Übertragung dieser Informationen an den Portalverbund zwingend notwendig, damit der Online-Dienst über den Portalverbund auffindbar ist (NL1). Beim Einsatz von FIT-Connect ist die Pflege von Zuständigkeitsinformationen in einem an den Portalverbund angeschlossenen Redaktionssystem zwingende Voraussetzung für die technische Auffindbarkeit der antragsbearbeitenden Behörde im Online-Dienst.

Abbildung 107: Initiale Checkliste- Portale im AL
Bereitschaft der Basiskomponenten
Bei allen Basiskomponenten sollte bereits vor Beginn der operativen Nachnutzungsbemühungen die jeweilige Produktivität bzw. der Umsetzungsstand geprüft werden. Sofern für konkrete Nachnutzungen relevante Basiskomponenten oder einzelne Funktionalitäten noch nicht produktiv sind, sollte die Zeitleiste hierfür betrachtet werden und wenn nötig bereits nach Überbrückungsmöglichkeiten gesucht werden. Falls diese nicht existieren, sollte das bei der Nachnutzungsplanung betroffener Leistungen entsprechen berücksichtigt werden.
Aufgrund ihrer Relevanz für eine große Anzahl an EfA-Leistungen sollte insbesondere dem Status Quo des Nutzerkontos sowie der Bezahlkomponente zur Bedienung der behördenspezifischen Kassensysteme besondere Beachtung geschenkt werden. Mit Blick auf ersteres ist bzgl. des Landesnutzerkontos insbesondere der Umfang der verfügbaren Funktionen und der Status der Interoperabilität im Rahmen des Projekts FINK zu prüfen. Auf dieser Basis kann entschieden werden, auf welcher Zeitleiste ein Anschluss gelingen kann und welche temporären Alternativen ggf. bereitstehen. Die Verpflichtung des UL zum Anschluss des Nutzerkontos Bund bis zur Herstellung der Interoperabilität der Nutzerkonten bleibt davon unberührt.
Bei der Bezahlkomponente ist neben der Verantwortlichkeit für den Betrieb vor allem die Produktvielfalt und Diversität der Kassensysteme in der Kommunenlandschaft zu analysieren. Nutzen das Land und die meisten Kommunen das gleiche Produkt, schlägt sich dies voraussichtlich in einem geringeren Aufwand beim flächendeckenden Anschluss nieder als in einem Szenario, in dem viele individuell zu betrachtende Produkte vorhanden sind. In diesem Kontext wird empfohlen, sofern nicht bereits der Fall, über eine Vereinheitlichung der Schnittstelle für die Bezahlkomponenten innerhalb des Landes nachzudenken. Sollte es im Land Kommunen ohne jegliche Bezahlkomponente geben, wird eine individuelle Betrachtung der Umstände nahegelegt, um auch dort wenn möglich die Nutzung einer Standardschnittstelle zu etablieren.

Abbildung 108: Initiale Checkliste- Basiskomponenten
Datentransportinfrastruktur
Auch bei der Datenrouting und -transportinfrastruktur innerhalb des Landes sollten bereits vor dem operativen Beginn des Anschlusses erster konkreter Leistungen einige grundsätzliche Aspekte geklärt werden, insbesondere was die OSCI-Empfänger sowie die Pflegende Stelle des DVDV im Land angeht.
Hinsichtlich des OSCI-Empfängers sollte im Vorfeld der grundsätzliche Aufsatz der OSCI-Infrastruktur geklärt werden, da dieser wichtige Implikationen für die weitere Gestaltung der Transportinfrastruktur innerhalb des Landes hat. So kann es beispielweise einen zentralen Empfänger für das Land geben, von diesem aus dann die Daten innerhalb des Landesnetzes des ALs an die entsprechenden Behörden weitergeleitet werden, oder die OSCI-Empfänger können dezentral auf Behördenebene verortet sein. Im ersten Szenario ist insbesondere der Weitertransport innerhalb des Landes im Hinblick auf die Nachnutzung von Leistungen zu prüfen. Bei letzterem Szenario sollten insbesondere die kommunalen Betriebsstrukturen im Hinblick auf die Betreiber der OSCI-Empfänger vertieft betrachtet werden. Deren Expertise sollte ebenfalls frühzeitig bei der Nachnutzungsplanung integriert werden.
Hinsichtlich der zuständigen Pflegenden Stelle des DVDV sollte schon frühzeitig Transparenz über die vorhandenen Kapazitäten erlangt werden. Scheinen diese nicht ausreichend, um die im Rahmen der Nachnutzung zu erwartenden erhöhten Eintragungs- bzw. Pflegeaufwände zu bewerkstelligen, sollte zeitnah über eine Erweiterung der Kapazitäten nachgedacht werden.

Abbildung 109: Initiale Checkliste- Datenrouting / transportinfrastruktur