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Im Kontext der föderalen Umsetzung des OZG stellt sich die Frage, ob die entwickelte Lösung individuell durch ein Bundesland bzw. eine Kommune umgesetzt wird oder ob die Umsetzung gemeinsam in einem länder-/kommunenübergreifenden Projekt erfolgt. Die Entscheidung einer individuellen oder länderübergreifenden Implementierung kann anhand von vier wesentlichen Kriterien getroffen werden, die in Abb. 75 76 dargestellt sind.

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Abbildung75
Abbildung75
Abbildung 7576: Alternativen zur Implementierung und Entscheidungskriterien

Ein erstes wesentliches Kriterium ist die Nutzer:innenfreundlichkeitNutzungsfreundlichkeit. Hier ist beispielsweise zu betrachten, mit welchem Ansatz am besten sichergestellt werden kann, dass Nutzer:innen die für sie relevante Leistung schnell und einfach finden können (z.B. über Suchmaschinen) und dass die notwendigen Informationen intuitiv dargestellt werden können. Ausschlaggebend ist dabei häufig, wie stark sich die Gesetzgebung in Bezug auf die betrachtete Verwaltungsleistung zwischen den Ländern unterscheidet.

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Bei der Wahl des Umsetzungsmodells sollten Erwägungen hinsichtlich des gewünschten Nachnutzungsmodells Beachtung finden. Die Entscheidung für eines der drei Nachnutzungsmodelle trifft das jeweilige umsetzende Land. Weiterführende Informationen zu den Nachnutzungsmodellen sind dem Kapitel Kap. 10Kapitel 11.1 zu entnehmen. 


Stand: 06.10.2021