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Das Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates hat Schnittstellen zu zahlreichen bestehenden Produkten und Projekten. Die wesentlichen Projekte Wesentlichen sind im Folgenden aufgeführt.

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Unmittelbaren Bezug für die Umsetzung des OZG hat das vom IT-Planungsrat am 13.10.2016 beschlossene Digitalisierungsprogramm (Entscheidung Beschluss 2016/31 IT-Planungsrat). Mit dem Ziel, Leistungen für Bürger:innen und Unternehmen zu digitalisieren, hat der IT-Planungsrat dieses Digitalisierungsprogramm als Koordinierungsprojekt aufgelegt. In der ersten Phase wurden bis Ende 2018 anhand von neun Anliegen Erfahrungen mit der Digitalisierung und der Bereitstellung von Verwaltungsleistungen im geplanten Portalverbund gesammelt. Dazu wurden Blaupausen entwickelt, die spätere Digitalisierungsvorhaben unterstützen können.

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  • Die Ergebnisse der Phase I des Digitalisierungsprogramms gehen in den Themenfeldern der Phase II des Digitalisierungsprogramms auf; hierfür wurden die neun bearbeiteten Anliegen den 14 Themenfeldern des Digitalisierungsprogramms II zugeordnet.

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Abbildung 9: Zuordnung der AGs aus Phase 1 des Digitalisierungsprogramms zu Themenfeldern der Phase 2

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Über den Portalverbund sollen die Verwaltungsportale von Bund und Ländern miteinander verknüpft werden. Die Länder ihrerseits verknüpfen ihre Länderportale mit ihren jeweiligen kommunalen Portalen und Fachportalen. So wird sichergestellt, dass Bürger:innen und Unternehmen unabhängig davon, über welches Verwaltungsportal sie einsteigen, jede Online-Verwaltungsleistung in Deutschland aufrufen können. Der IT-Planungsrat hat außerdem eine Verknüpfung der bestehenden Nutzer:innenkonten Nutzerkonten in Bund und Ländern beschlossen. Mit dieser Verknüpfung kann sichergestellt werden, dass Bürger:innen sich mit einem einzigen Bürger:innenkonto Bürgerkonto gegenüber allen Verwaltungsleistungen in Deutschland identifizieren können, unabhängig davon in welchem Bundesland das Bürger:innenkonto Bürgerkonto angelegt wurde.

Überblick Schnittstellen:

  • Die Vorgaben und Planungen des Portalverbunds (u.a. Online-Gateway, Suchen & Finden) werden im Rahmen der Themenfelder berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Anforderungen an Basiskomponenten (z.B. Status-Tracking) werden erhoben, in einem Anforderungsmanagement-Tool zusammengeführt und an die zuständigen Gremien übergeben.
  • In den Umsetzungskonzepten der Themenfelder werden Aussagen dazu getroffen, welche Form der Bereitstellung bzw. Einbindung im Portalverbund angestrebt wird.


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3.2.4

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Nutzerkonto

Bund, Länder und Kommunen bieten Nutzer:innenkonten Nutzerkonten für die Authentifizierung der Nutzer:innen gegenüber Online-Services an. Die unterschiedlichen Nutzer:innenkonten Nutzerkonten sollen interoperabel gestaltet werden, sodass jeder am Portalverbund angebundene Online-Service mit einem Nutzer:innenkonto Nutzerkonto abgewickelt werden kann.

Überblick Schnittstellen:

  • Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms werden anhand von nutzer:innenfreundlichen Lösungen Anforderungen an Basiskomponenten (u.a. Nutzer:innenkontoNutzerkonto) erhoben, in einem Anforderungsmanagement-Tool zusammengeführt und an die jeweiligen Projekte übergeben.
  • Bei der Umsetzung von Leistungen innerhalb des Digitalisierungsprogramms werden die Funktionalitäten der Basiskomponenten entsprechend der Beschlüsse des IT-Planungsrates und der Road Map der KG Strategie berücksichtigt.

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Das Föderale Informationsmanagement (FIM) dient dazu, leicht verständliche Nutzer:inneninformationenNutzerinformationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug bereitzustellen. Ziel ist es, den Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken.

Überblick Schnittstellen:

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Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2018 beschlossen, mit dem Single Digital Gateway (SDG) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen. Ziel dieses Vorhabens ist es, EU-Bürger:innen den Zugang zu den wichtigsten Verwaltungsleistungen über innereuropäische Grenzen hinweg zu erleichtern. Die SDG-Verordnung sieht hierzu vor, dass Informationen zu bestimmten Verwaltungsleistungen über das europäische Portal "Your Europe" aufgerufen werden können und bestimmte Anforderungen an Nutzer:innenfreundlichkeit der Online-Services erfüllt werden müssen. Die Umsetzung der SDG-Verordnung ist Bestandteil der OZG-Umsetzung und ist bis 2023 abzuschließen.

Zu der Verordnung gehören zwei Anhänge, die für eine europaweite Vernetzung relevante Informationsbereiche und Verfahren enthalten. Für die Leistungen, die unter die Informationsbereiche in Anhang I fallen, gelten geringere Anforderungen, als für jene Leistungen, die zu den Verfahren in Anhang II gezählt werden. Ob eine LeiKa-Leistung oder OZG-Leistung einem Informationsbereich aus Anhang I oder einem Verfahren aus Anhang II zugeordnet wird, kann in der OZG-Informationsplattform geprüft werden. In der Übersichtsdarstellung einer Leistung finden sich dort unter "Status" zwei entsprechende Felder zur Zuordnung.

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  • Die Zuordnung zu einem der beiden Anhänge der SDG-Verordnung wird bei der Priorisierung der Leistungen berücksichtigt. Die Erfordernisse des SDG zu erfüllen, bedeutet, dass eine Leistung vorrangig umgesetzt werden sollte.
  • Die Vorgaben der SDG-Verordnung werden im Rahmen der Themenfelder berücksichtigt. In den Umsetzungsprojekten wird sichergestellt, dass eine spätere Anbindung in das einheitliche digitale Zugangstor eingerichtet werden kann und die Anforderungen der Verordnung erfüllt werden.


Stand: 24.01.2022