Versionen im Vergleich

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Unabhängig von der Rechtsform sind alle Leistungserbringende vom OZG erfasst, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Darunter fallen neben der unmittelbaren Verwaltung (Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden) auch die Organisationen der Selbstverwaltung, u.a. der Sozialversicherung und der Kammern, oder auch beliehene Private, wie der TÜV. Der OZG-Umsetzungskatalog erfasst die Verwaltungsleistungen, die im Rahmen des OZG online verfügbar gemacht werden sollen. Die Liste umfasst derzeit 575 OZG-Leistungen.
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Anker_Toc4752169 Die vollständige, aktuelle Darstellung der OZG-Leistungen findet sich unter informationsplattform.ozg-umsetzung.de._Toc4752169Abbildung 5: Verteilung der OZG-Leistungen auf die föderalen Ebenen

Der OZG-Umsetzungskatalog wird in den Themenfeldplanungen validiert und unterliegt damit einem kontinuierlichen Änderungsprozess. Der jeweils aktuelle Stand des OZG-Umsetzungskatalogs ist unter informationsplattform.ozg-umsetzung.de veröffentlicht:
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Abbildung 6: Online-Version des OZG-Umsetzungskatalogs (informationsplattform.ozg-umsetzung.de)

Die digitale Version des OZG-Umsetzungskatalogs bildet zum einen die Themenfeldstruktur mit den dazugehörigen Lebens- bzw. Geschäftslagen, den OZG-Leistungen und den zugeordneten LeiKa. Der LeiKa ist der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (Handbuch LeiKa-plus). Darüber hinaus ermöglicht er den Einstieg über die Zuständigkeit der staatlichen und Verwaltungsebenen, über die Priorität von Leistungen und über den Umsetzungsstand.

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Der OZG-Umsetzungskatalog wird auf Grundlage neuer Erkenntnisse oder Rahmenbedingungen (bspw. Rechtsänderungen) durch das BMI kontinuierlich fortentwickelt (Entscheidung 2018/22 IT-Planungsrat). Angesichts der Vielzahl von Verwaltungsleistungen und des stark verteilten Vollzugs sind möglicherweise nicht alle Leistungen im Detail abschließend enthalten. Um das verteilte Wissen zu bündeln und verfügbar zu machen, gibt es die Möglichkeit, auf Änderungsbedarfe hinzuweisen. Diese können beim hierfür eingerichteten Anforderungsmanagement (https://anforderungen.ozg-umsetzung.de) eingereicht werden Anforderungsmanagement eingereicht werden.

Grundsätzlich sind verschiedene Szenarien denkbar, durch welche eine neue OZG-Leistung identifiziert wird. So ist es neben einer Identifizierung durch das federführende Land auch möglich, dass ein anderes Land oder der Bund auf eine potenziell relevante Leistung aufmerksam wird, die bisher nicht erfasst ist. In letzteren Fällen melden diese die Leistung dem federführenden Land, welches in jedem Fall für die Prüfung und ggf. Meldung der Leistung über das OZG-Anforderungsmanagement verantwortlich ist. Dies gilt auch für landesspezifische Leistungen des Typs 4/5. Es existieren keine bestimmten Aufnahmekriterien wie beispielsweise Mindestfallzahlen.

Die Änderungen werden in Abstimmung mit den Initiatoren, den Themenfeldverantwortlichen und nach Prüfung und Freigabe der jeweils zuständigen Ressorts und durch das BMI in den OZG-Umsetzungskatalog aufgenommen. Alle Änderungen werden systematisch dokumentiert und den Beteiligten zugänglich gemacht. Grundlegende Änderungen, die den LeiKa (Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung) betreffen, der dem OZG-Umsetzungskatalog zugrunde liegt, werden über die Redaktionsprozesse des Föderalen Informationsmanagements geprüft und bearbeitet.



Stand: 18.05.22