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Nutzerkonten dienen der Identifikation von Bürgerinnen, Bürger und Organisationen (Unternehmen, Vereine etc.) zur Nutzung von Verwaltungsleistungen. Sie gewährleisten die sichere Authentifizierung von Personen, die für sich oder im Namen einer Organisation digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Wie in einem Onlineshop kann ein Nutzerkonto angelegt und für das digitale Ausweisen gegenüber einer Behörde verwendet werden. Für die Kommunikation zwischen den Inhabern der Nutzerkonten und Verwaltungen sind Postfächer notwendig. Die Nutzerkonten für natürliche Personen von Bund und Ländern werden miteinander verknüpft, um sicher zu stellen, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit einem einzigen Nutzerkonto gegenüber allen digitalen Verwaltungsleistungen identifizieren können (Interoperabilität der Konten).

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