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Sofern die Umsetzung des digitalen Services unter den aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht realisierbar ist, sind Rechtsänderungen erforderlich. Rechtsänderungsbedarfe im Rahmen der OZG-Umsetzung beziehen sich auf die rechtlichen Regelungen in Bezug auf den Zugang zu einer Leistung (z.B. Authentifizierung, Datenschutz, Unterschriftserfordernis, etc.) und nicht auf die Ausgestaltung der betrachteten Leistung. So wurden im Pilotlabor Wohngeld zum Beispiel keine Rechtsänderungen in Erwägung gezogen, die den Antragsprozess durch die Vereinfachung von Anspruchsvoraussetzungen erleichtert hätten, da dies die politische und inhaltliche Ausgestaltung selbst verändert hätte und nicht nur den Zugang zu selbiger.

Sofern Rechtsänderungen erforderlich sind und die betreffende Leistung auf Bundesebene geregelt ist, ermöglicht die Einbindung des zuständigen Bundesressorts im Digitalisierungslabor die schnelle Identifikation, Abstimmung und Einleitung von Rechtsänderungen (Abbildung 74).


Abbildung 74: Vorbereitung von Rechtsänderungen

 

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