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Im Zuge der Umsetzungsplanung dient das Föderale Informationsmanagement (FIM) dazu, den Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken (siehe auch Kap. 3.2.5 zu dem Zusammenspiel zwischen FIM und OZG).

Dabei zeigen die FIM-Stammprozesse den rechtlich vorgeschriebenen Bearbeitungsprozess innerhalb der Verwaltung bezüglich der zu digitalisierenden Leistung auf. FIM-Stammdatenschemata geben an, welche Daten für ein bestimmtes Dokument, zum Beispiel einen Antrag, laut geltendem Recht erforderlich und erlaubt sind. Und die FIM-Stammtexte erklären textuell in einer bürgerfreundlichen Sprache den Gegenstand einer Leistung für interne und externe Auftritte der Verwaltung.

Aufgabe der Themenfelder im Zuge der Umsetzungsplanung ist die Identifikation von konkreten Änderungsanforderungen an bestehenden FIM-Stamminformationen. Diese werden schließlich in einem Anforderungsmanagement-Tool zusammengefasst und damit an die Geschäfts- und Koordinierungsstelle FIM (GK FIM) zur Bearbeitung übergeben (siehe hierbei auch die Arbeitshilfe zur Anwendung).

Das Anstoßen der Modellierung erfolgt durch den Leistungsverantwortlichen. FIM-Methodenexperten im engen Austausch mit dem Fachexperten (siehe Kap. 9.3 für detaillierte Informationen zu dieser Rolle innerhalb eines Umsetzungsprojekts). Die Nutzung der FIM-Methodik erleichtert so eine abschließende fachliche Freigabe des MVP und der sich anschließenden Ausbaustufen, welche im Folgenden näher erläutert werden.
 

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