In der finanziellen Dimension unterstützt der TF-FF den LV bei zwei zentralen Schritten.

Sicherstellung der Finanzierung und Kostenabschätzung

  • Der TF-FF stellt gemeinsam mit dem LV sicher, dass die Finanzierung für Entwicklung der EfA-Leistung und die Beauftragung des IT-Dienstleisters gewährleistet ist. Hierfür kann entweder auf Mittel aus dem eigenen Haushalt oder aus dem Konjunkturpaket zurückgegriffen sowie länderübergreifend individuelle Kostenvereinbarungen getroffen werden.
  • Der TF-FF unterstützt den LV in der Erarbeitung einer Kostenabschätzung bzgl. der Betriebs- und Weiterentwicklungskosten. Hierfür kann das für die Themenfeldplanung entwickelte Aufwandsschätzungsmodell zur Hilfe genommen werden. Die Kosten werden für am Anschluss interessierte Länder über den Marktplatz der Nachnutzung bekanntgegeben. Für weiterführende Informationen zur Sicherstellung der Finanzierung siehe Kapitel 11.2.1.3.
  • Der TF FF stellt gemeinsam mit den Haushältern des Landes sicher, dass bei geplanter Inanspruchnahme von Geldern aus dem Konjunkturpaket die entsprechenden Einnahmetitel im Haushalt eingestellt werden.

Unterstützung bei möglicher Beantragung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket

  • Voraussetzung für die Mittelbeantragung ist die Unterzeichnung von Dachabkommen und Einzelvereinbarung zwischen Land und federführendem Bundesressort. Der TF FF unterstützt die Koordination zur Unterzeichnung der Abkommen im Land.
  • Für jedes Umsetzungsprojekt kann anschließend ein Projektantrag gestellt werden. Aufgabe des TF FF ist es, die LVen des Landes bei der Antragsstellung bei Bedarf zu unterstützen.


Stand: 29.10.2021

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