OZG-Ressortansprechpartner:innen (OZG-R) schaffen im anschließenden Land (AL) auf Ebene ihres Ressorts die notwendige Aufmerksamkeit für die OZG-Umsetzung und treiben diese im eigenen Ressort voran. Sie sind das Bindeglied zwischen dem Kernteam Nachnutzung, den Umsetzungsbegleitteams und den Fachreferent:innen.


Ggf. können sie im AL die Rolle des/der Projektleiter:in eines Umsetzungsbegleitteams übernehmen und sollten zudem die Umsetzung von Leistungen innerhalb des eigenen Ressorts übergreifend verantworten. Sie schaffen nicht nur Aufmerksamkeit für die Aufgabe der OZG-Umsetzung über Informationsveranstaltungen, sondern unterstützen auch beim Identifizieren der FR für die Leistungen im eigenen Ressort. Darüber hinaus spielen sie eine zentrale Rolle bei der Berichterstattung des Umsetzungsstands an das Kernteam Nachnutzung.


Die Aufgaben der OZG-R fokussieren sich auf die organisatorische Dimension, umschließen jedoch auch Kompetenzen entlang der anderen 3 EfA-Dimensionen. Ggf. können Sie diesen Verantwortlichkeiten auch als Projektleiter:innen der jeweiligen Umsetzungsbegleitteams (UBTs) gerecht werden.


Abbildung 113: Checkliste für OZG-R zum Anschluss von EfA-Leistungen





Stand: 07.10.2021

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