Vergleichbar mit den Leistungsverantwortlichen (LV) im umsetzenden Land (UL) nehmen im anschließenden Land (AL) die Fachreferent:innen (FR) eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von EfA-Leistungen ein. Im UL sollten die OZG-Ressortansprechpartner:innen (OZG-R) und Umsetzungsbegleitteams (UBTs) geeignete FR je Leistung in den Ressorts identifizieren und nach inhaltlicher Zuständigkeit benennen. Die FR sind dafür verantwortlich, bis Ende 2022 eine Digitalisierungslösung für die ihnen zugeordnete OZG-Leistung zu finden.


Im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit für die OZG-konforme Digitalisierung der ihnen zugeteilten Leistung, prüfen die FR die Eignung einer EfA-Leistung und treffen die Entscheidung für oder gegen eine Nachnutzung. Sollten sie sich für den EfA-Anschluss einer bereits bestehenden Leistung entscheiden, so ergeben sich daraus Arbeitspakete in allen 4 EfA-Dimensionen:


Abbildung 117: Checkliste für FR zum Anschluss an EfA-Leistungen



Stand: 07.10.2021

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