Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

Version 1 Nächste Version anzeigen »

Hinsichtlich der rechtlichen Dimension ist der/die Nachnutzungsprojektleiter:in in erster Linie für die Klärung übergreifender rechtlicher Entscheidungen zur Nachnutzung im AL Land verantwortlich. Gemeinsam mit dem „Sub-Team Recht“ und in enger Abstimmung mit dem OZG-K sollte er/sie frühzeitig insbesondere die übergreifende Klärung der Betriebskostenübernahme durch das Land, bzw. deren Weitergabe an die Kommunen auf rechtlicher Basis sicherstellen.

  • Keine Stichwörter