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Basisdienste (§ 16 Abs. 1 Satz 3 EGoVG LSA) sind verfahrens- und fachunabhängige Systeme und Komponenten, die Voraussetzung für die Schaffung entsprechender E-Government-Angebote sind.

Für die digitalisierten Verwaltungsleistungen werden wesentliche Infrastruktur-Komponenten, sogenannte IT -Basiskomponenten, zentral zur Verfügung gestellt. Die Basiskomponenten unterscheiden sich in der Verbindlichkeit der Nutzung, der SDG Relevanz und der Zuständigkeit für Entwicklung, Betrieb und Weiterentwicklung. Ziel der Basiskomponenten ist die zentralisierte Bereitstellung von Infrastruktur zur Unterstützung der Online-Services.

Eine Übersicht über die verschiedenen Basiskomponenten findet sich in den folgenden Kapiteln:

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