Abhängig von der konkreten Umsetzungsvariante sind die wesentlichen Akteure zu identifizieren, die im Rahmen der Umsetzung Aufgaben zu erfüllen haben. Identifiziert und benannt werden hier nur die konkreten Akteure und Aufgaben für die Umsetzung der Leistung(en), nicht die allgemeinen Aufgaben von Bund, Ländern und Kommunen, bestimmte Infrastrukturvoraussetzungen zu schaffen, wie beispielsweise Basis- und Querschnitts-komponenten (u.a. Antragsmanagement-Systeme, Bezahlkomponenten und Nutzer:innenkonten).
Typische Rollen und Akteure sowie deren beispielhafte Aufgaben sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Rolle | Beispielakteure | Beispielaufgaben |
Product bzw. Process Owner Umsetzung | Themenfeldfederführung | Bereitstellung und Verbreitung nachnutzbarer Artefakte (FIM, mgl. Click-Dummy, Referenzimplementierung) |
Referenzimplementierung | IT-Dienstleister von Bundes-, Landes- und/oder Kommunalverwaltung | Implementierung und Betrieb des Front-End mglw. mit Angebot zur flächendeckenden Nutzung |
Process Owner Rechtsänderungen | Fachressort Bund, Bund-Länder-Arbeitsgruppen | Rechtsänderungen in den Gesetzgebungsprozess einbringen |
Standardisierungsgremien | Arbeitskreis I Innenministerkonferenz | Erweiterung/Anpassung des Standards |
Übergreifende Fachgremien | Bund-Länder-Arbeitsgruppen | Kommunikation der Nachnutzungsmöglichkeiten |
Fachverfahrenshersteller | Öffentliche oder private IT-Dienstleister | Schnittstellen im Fachverfahren implementieren |
Fachverfahrensbetreiber | IT-Dienstleister von Bundes-, Landes- und/oder Kommunalverwaltung | Voraussetzungen für den Datenaustausch zwischen Front-End und Back-End schaffen |
Registerbehörden | Meldebehörden, Standesämter usw. | Registerschnittstellen bereitstellen |
Die konkreten Akteure und Handlungsbedarfe können für Laborkandidaten im Rahmen eines Workshops mit den beteiligten Verwaltungspartnern unter Einbeziehung weiterer relevanter Akteure (z.B. durch Interviews) identifiziert und priorisiert werden. Die konkrete Priorisierung und die Zeitbedarfsschätzung sind mit den relevanten Akteuren vor dem Hintergrund von Nutzer:innenanforderungen und Umsetzbarkeit (z.B. bei umfassenden rechtlichen Änderungsbedarfen) abzustimmen.