Projektstrukturen und Verantwortlichkeiten

Wie bereits im übergreifenden Kapitel 11.2.1.1. unterstrichen sind klare Projektstrukturen sowie abgestimmte Verantwortlichkeiten von essentieller Bedeutung für eine effiziente und effektive Umsetzung von EfA-Leistungen. Im UL betrifft dies einerseits die Etablierung geeigneter Strukturen innerhalb des eigenen Landes, und andererseits eine besondere Rolle bei der Organisation der länderübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen von Umsetzungs- und Nachnutzungsallianzen.


Hinsichtlich der landesinternen Aufstellung für die Digitalisierung von Leistungen im jeweils verantworteten Themenfeld wird eine Besetzung der zentralen OZG-Rollen (OZG-Koordinator:innen, Themenfeld-Federführer:innen, Umsetzungskoordinator:innen, Leistungsverantwortliche) empfohlen. In jedem Falle ist sicherzustellen, dass alle relevanten Aufgaben mit angemessenen Kapazitäten abgedeckt werden.


Aufbau von Umsetzungsallianzen und Nutzung des Marktplatzes der Nachnutzung

Um potenziell nachnutzende Länder möglichst frühzeitig bereits in die konzeptionelle Entwicklung von EfA-Diensten einzubinden, wird der Aufbau von Umsetzungsallianzen zu einem frühen Projektzeitpunkt empfohlen. Für die Zusammenarbeit der Länder in einer Umsetzungsallianz gibt es zunächst keine besonderen formellen Regeln, wobei sich eine Formalisierung etwa durch entsprechende Absichtserklärungen zu gegebener Zeit anbietet.


Umsetzungsallianzen können über verschiedene Kanäle initiiert und beworben werden, etwa im Rahmen der regelmäßigen Jour-Fixe-Termine der OZG-Koordinatoren. Eine zentrale Rolle nimmt hierbei allerdings der Marktplatz der Nachnutzung ein. Umsetzende Länder werden angehalten, Ihre Umsetzungsvorhaben möglichst frühzeitig auf dem Marktplatz einzustellen und potenziellen Nachnutzern eine Beteiligung an der Umsetzungsallianz anzubieten. Hierbei sollte das UL darauf achten, dass die angegebenen Daten möglichst fortlaufend auf der Plattform gepflegt werden, um ein klares Bild des Projektfortschritts und der zu erwartenden Ergebnisse zu vermitteln und den Umfang bilateraler Nachfragen zu Einzelaspekten der jeweiligen Projekte beherrschbar zu halten.

Um eine OZG-Leistung auf dem Marktplatz einzustellen, muss das UL auf der Plattform das „Projekt zum Marktplatz der Nachnutzung hinzufügen“, und kann dort in der Folge diverse Informationen zum Online-Dienst hinterlegen, die dem potenziellen AL eine informierte Entscheidung über eine mögliche Nachnutzung ermöglichen. Das UL kann hier beispielsweise für den Anschluss relevante Informationen wie den Umsetzungsstand der jeweiligen Leistung, das gewählte Nachnutzungsmodell sowie das voraussichtliches Datum der Verfügbarkeit zur Nachnutzung auf der Plattform hinterlegen. Darüber hinaus kann das UL auf dem Marktplatz technische Spezifikationen zu benötigten Basiskomponenten und Schnittstellen sowie genutzten Fachstandards angeben. Informationen zum rechtlichen Nachnutzungsmodell, zur Finanzierung, z.B. aus dem Konjunkturpaket sowie Kontaktdaten für potenzielle Interessenten können hier ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise kann der bilaterale Abstimmungsaufwand mit potenziell nachnutzenden Ländern erheblich reduziert werden – allerdings ist es dafür wichtig, dass die auf dem Marktplatz zur Verfügung gestellten Informationen regelmäßig gepflegt und aktuell gehalten werden.


Aufbau von Governance-Strukturen für Betrieb, Anschluss und Weiterentwicklung

Ziel bei der Umsetzung einer EfA-Leistung ist die Nachnutzung durch eine möglichst große Anzahl an Ländern. Der Betrieb, die Entwicklung sowie die Pflege der Leistung finden jedoch auch langfristig zentral statt. Wie bereits in 11.2.1.1. erläutert ist es daher wichtig, dass rechtzeitig länderübergreifende Strukturen für Anschluss, Betrieb und längerfristige Weiterentwicklung aufgesetzt werden. Das UL spielt hierbei eine zentrale koordinierende und gestaltende Rolle. In bisherigen EfA-Umsetzungen haben sich dabei die folgenden Leitlinien bewährt:

Wie in Kapitel 11.2.1.1. angedeutet, hängen die genauen Anforderungen an die mittel- und langfristige Weiterentwicklung dieser Strukturen in hohem Maße von den Charakteristika der zu steuernden Online-Dienste ab.


Stand: 08.10.2021