Technische Planung einer EfA-Umsetzung

Das Vorgehen bei der technischen Umsetzung von EfA-Projekten wurde aufgrund ihrer übergreifenden Relevanz bereits in Kapitel 11.2.1.4 in erheblicher Tiefe behandelt.


Das umsetzende Land trägt offenkundig eine besondere Verantwortung für die Umsetzung der EfA-Mindestanforderungen bei der Leistungsdigitalisierung. Hierbei ist eine zentrale Erkenntnis der bisherigen OZG-Umsetzung, dass die Projekte von Beginn an auf die besonderen Anforderungen von EfA-Diensten ausgerichtet sein sollten. Ungeachtet der sinnvollen Differenzierung zwischen MVP, Vollversion und ggf. langfristiger Zielvision sollten die Projekte so geplant werden, dass zeitnah nach dem Go-Live im umsetzenden Land auch eine sinnvolle Nachnutzung durch andere Länder möglich ist.


Hinsichtlich der technischen Planung von EfA-Projekten aus Sicht des umsetzenden Landes haben sich in bisherigen Projekten eine Reihe generischer Maßnahmen und Schritte bewährt:


Stand: 08.10.2021