Der OZG-K unterstützt den FR bei der rechtlichen Kodifizierung der Nachnutzung. Abhängig vom aus-gewählten rechtlichen Modell des ULs kann dies entweder die Unterzeichnung des Nachnutzungsvertrages mit der FITKO (Modell FIT-Store) oder eines Verwaltungsabkommens (Modell Verwaltungsabkommen) bedeuten. Der Abstimmungsprozess vor Unterzeichnung der jeweiligen Unterlagen inner-halb des Landes und die Zuordnung formeller Befugnisse in diesem Zusammenhang sind innerhalb des Landes zu definieren.

Abrufen einer Leistung aus dem FIT-Store 

  • OZG-K stellt klare Zuständigkeiten für die Unterzeichnung des Nachnutzungsvertrages sicher und fungiert als Ansprechpartnerin bei Rückfragen
  • Gemeinsam mit dem zuständigen FR koordiniert der OZG-K den Prozess zur Unterzeichnung des Nachnutzungsvertrages mit der FITKO
  • Das Vorgehen zur Unterzeichnung des Nachnutzungsvertrages ist in Kapitel 11.2.2.3 näher detailliert, weitere Informationen sind auf der Website der FITKO verfügbar.

Abschluss von Verwaltungsabkommen mit Hilfe der Blaupause

  • OZG-K identifizieren im Land die Personen, die für den Abschluss des Verwaltungsabkommens bei Anwendung der Blaupause zuständig sind.
  • OZG-K koordinieren gemeinsam mit dem jeweiligen FR den Abschluss des Verwaltungsabkommens.


Stand: 29.10.2021

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