Möglichkeit des Anschlusses mit aktiver Unterstützung der UBTs prüfen

  • Grundsätzlich sollte das jeweilige UBT durch eine initiale Vorprüfung von Leistungen die FR vor allem bei der Informationsbeschaffung unterstützen und bereits eine erste Empfehlung für oder gegen die Nachnutzbarkeit einer Leistung mit dem FR teilen.
  • FR prüfen detailliert, basierend auf Input von UBT und weiteren Informationen, ob die Leistung für eine Anschluss im AL geeignet ist.
  • FR vergewissern sich, ob der Anschluss fachlich und technisch möglich ist.
  • Sofern die Voraussetzungen für Anschluss gegeben sind, können die FR ihr Land als Interessenten für den Anschluss der Leistung melden.

Leistungsübersicht mit aktiver Unterstützung der UBTs erstellen

  • Das jeweilige UBT unterstützt FR mit der Erstellung einer Leistungsübersicht zwecks Prüfung der für den Anschluss relevanten Informationen. Hierfür bieten die auf der OZG-Informationsplattform und dem Marktplatz der Nachnutzung hinterlegten Daten die initiale Arbeitsgrundlage.
  • Der FR wird, ggf. durch das UBT, über den Umsetzungsstand vergleichbarer bestehender Leistungen in seinem Land in Kenntnis gesetzt und trifft eine fachliche Einschätzung zu Digitalisierungsgrad und Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Leistung. Hierfür sollte FR ggf. Rücksprache mit dem OZG-K des Landes führen.
  • Wesentliche Fragen zur Entscheidung über einen möglichen Anschluss der Leistung sind:
    • Wurde die OZG-Leistung bereits im eigenen Land digitalisiert?
    • Falls ja, entspricht die Leistung dem vom OZG geforderten Reifegrad 3?
    • Falls nein, wird im Rahmen der OZG-Umsetzung ein Anschluss angeboten oder soll die Leistung mit Landesressourcen eigenständig OZG-konform digitalisiert werden?

Anschluss an EfA-Leistung initiieren

  • Wenn eine Entscheidung zum Anschluss an eine Leistung getroffen wurde, nehmen die FR Kontakt mit dem umsetzenden Land auf, um konkretes Nachnutzungsinteresse zu bekunden. Dieser Schritt ist auch für das UL wichtig, da die Nachnutzung einer Leistung durch weitere Länder ein zentrales Kriterium für den Erhalt von Mitteln aus dem Konjunkturpaket ist. Die hierzu notwendigen Kontaktinformationen können der OZG-Informationsplattform oder dem Marktplatz der Nachnutzung entnommen werden.
  • FR entnehmen dem Marktplatz der Nachnutzung Informationen dazu, wann die Leistung zur Nachnutzung verfügbar sein soll.


Abbildung 118: Checkliste für FR – welche Informationen benötige ich, um mich für einen Anschluss zu entscheiden?


Allianzen beitreten und sich an ihnen beteiligen

  • Wenn sich die FR für den Anschluss einer Leistung entschieden haben und der Umsetzungs- oder Anschlussallianz beigetreten sind, nehmen die FR an den Steuerungskreisen des UL teil.
  • Die Abstimmung im Rahmen des Steuerungskreises ist zentral, um einen reibungslosen Anschluss zu ermöglichen.


Stand: 07.10.2021

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