Die gesetzlichen Grundlagen bilden die Verordnung (EU) Nr. 2018/1724 (SDG-VO) und die Durchführungsverordnungen (DVO) (EU) Nr. 2020/1121 und 2022/1463. Mit den drei zentralen Säulen des SDG soll den Bürger:innen und Unternehmen der EU der Zugang zum EU-Binnenmarkt erleichtert werden:

  • Bereitstellen von Informationen über allgemeine Rechte, Pflichten und Vorschriften, über On- und Offline-Verfahren sowie über Unterstützungsdienste
  • Bereitstellen von grenzüberschreitend verfügbaren Online-Verfahren
  • Bereitstellen von Unterstützungsdiensten und ihren Angeboten.


Die SDG-VO unterscheidet dabei zwischen zwei Gruppen von Online-Verfahren:

  • Online-Verfahren, die den SDG-Informationsbereichen gemäß Anhang I der SDG-VO zuzuordnen sind:
    Diese Verfahren sind gemäß 13 der SDG-VO zur grenzüberschreitenden Nutzung bereitzustellen. Zudem gelten die Anforderungen der Artikel 22 (1) und (2) sowie 24 und 25.


  • Online-Verfahren, die in Anhang II der SDG-VO aufgeführt sind:

    Online-Verfahren, die nach Art. 6, 13 und 14 der SDG-VO vollständig online abgewickelt werden können, grenzüberschreitend zur Verfügung stehen und worüber betroffene Nachweise über das EU-OOTS ausgetauscht Von den Anforderungen in Art. 14 bzgl. EU-OOTS sind zudem die Verfahren betroffen, die unter die EU-Richtlinien 2005/36/EG (Anerkennungsrichtlinie), 2006/123/EG (Dienstleistungsrichtlinie), 2014/24/EU und 2014/25/EU (Vergaberichtlinien) fallen.
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