Die Steuerung des SDG ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Europäischen Kommission (KOM) und der EU-Mitgliedstaaten, die sie im Rahmen einer Koordinierungsgruppe (SDG Coordination Group) basierend auf einem jährlichen Arbeitsprogramm umsetzen.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung der Anforderungen der SDG-VO im Rahmen der OZG-Umsetzung sowie der Registermodernisierung (RegMo).


Abbildung 122: Governance SDG-Umsetzung 

Deutschland ermöglicht einen zentralen Zugang zu den Verwaltungsleistungen aller föderalen Ebenen über das Verwaltungsportal des Bundes. Das Referat BMI DV II 4 stellt die nationale SDG-Koordination und kommuniziert damit die Anforderungen aus der SDG-VO an die zuständigen Behörden. Die SDG-Koordination ist Kontaktstelle zwischen den nationalen Akteuren und der EU-Kommission.

Die Aufgaben der nationalen SDG-Koordination sind in Art. 28 der SDG-VO beschrieben und werden ergänzt durch Verpflichtung der Artikel 7, 17, 19, 20, 23 und 25:

  1. Informationsbereitstellung und -abstimmung zu Anforderungen zum SDG
    • Verankerung der SDG-Anforderungen in OZG und RegMo
    • Vertretung der Interessen aus Perspektive der SDG-VO in relevanten Gremien und weiteren Formaten auf nationaler und europäischer Ebene
  2. Unterstützung bei der (Weiter-)Entwicklung von „SDG-Komponenten“
  3. Identifikation und Kommunikation von SDG-relevanten Informationen und Verfahren
  4. Berichterstattung zur Kommunikation des Umsetzungsfortschritts der SDG-Anforderungen

Das deutsche Koordinatoren-Team umfasst neben dem nationalen SDG-Koordinator im BMI auch die nationale Informationskoordinatorin. Darüber hinaus gibt es SDG-Ansprechpersonen in den Bundesressorts und auf Landesebene.

Die Umsetzung der Anforderungen aus der SDG-VO in den Online-Verfahren obliegt den Behörden, die im Rahmen der OZG-Umsetzung mit der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen befasst sind.

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