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Im Digitalisierungsprogramm Föderal haben sich der Bund und die Länder auf eine Aufteilung der Aufgaben zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geeinigt. Die Themenfeld-Federführer stellen in der Umsetzungsphase sicher, dass für jede OZG-Leistung ein Online-Service bereitgestellt wird. Diese Lösung kann anschließend von anderen Bundesländern bzw. deren Kommunen nachgenutzt werden. Auf diese Weise werden Synergien genutzt und doppelte Aufwände vermieden. Zu diesem Zweck sind verschiedene Nachnutzungsmodelle entwickelt worden. Darüber hinaus wurde der OZG-Marktplatz bereitgestellt, welcher Transparenz über den Fortschritt einzelner Vorhaben herstellen und die umsetzenden und nachnutzenden Länder zusammenführt.

9.1.

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1 Nachnutzungsmodelle

Aufgabe der Federführer nach Abschluss der Planungsphase ist es, die Voraussetzungen für eine flächendeckende Digitalisierung zu schaffen. Das bedeutet zum einen, die Finanzierung für die erstmalige Implementierung sicherzustellen und zum anderen bedeutet es während der Umsetzungsbegleitung bis 2022 zu gewährleisten, dass es für alle Leistungen im Themenfeld Referenzimplementierungen im eigenen Zuständigkeitsbereich mit geeigneten Möglichkeiten zur Nachnutzung gibt. Insgesamt lassen sich folgende Formen der Nachnutzung unterscheiden:


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Abbildung 89 Modelle zur Nachnutzung

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Zur Finanzierung der Konzeption und Referenzimplementierung stehen verschiedene Finanzierungsmodelle zur Auswahl. Diese werden detailliert in Kapitel 9.5 beschrieben.

9.1.

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2 Der OZG-Marktplatz


Um die Nachnutzung von Online-Services zu verbessern wurde auf der OZG-Informationsplattform der OZG-Marktplatz eingeführt. Auf diesem begegnen sich umsetzende und nachnutzende Länder und treten in Austausch über potentielle Kooperationen miteinander. Ersteren ermöglicht der Marktplatz die Suche nach Mitstreitern für aktuelle Umsetzungsprojekte und bereits implementierte Online-Services. Letzteren bietet der Marktplatz mehr Transparenz über bestehende und in der Entwicklung befindliche Online-Services zu erhalten, deren Nachnutzung möglich ist. 


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Abbildung XX93 Der OZG-Marktplatz vernetzt umsetzende mit nachnutzenden Ländern

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