Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

HideElements
cssselector.ic-sidebar
helptrue
metastrue
commentstrue
breadcrumbtrue
spacestrue
toolstrue
labelstrue
Im Digitalisierungsprogramm Föderal haben sich der Bund und die Länder auf eine Aufteilung der Aufgaben zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geeinigt. Die Themenfeld-Federführer stellen in der Umsetzungsphase sicher, dass für jede OZG-Leistung ein Online-Service bereitgestellt wird. Diese Lösung kann anschließend von anderen Bundesländern bzw. deren Kommunen nachgenutzt werden. Auf diese Weise werden Synergien genutzt und doppelte Aufwände vermieden. Zu diesem Zweck sind verschiedene Nachnutzungsmodelle entwickelt worden. Darüber hinaus wurde der OZG-Marktplatz bereitgestellt, welcher Transparenz über den Fortschritt einzelner Vorhaben herstellen und die umsetzenden und nachnutzenden Länder zusammenführt.

...

Die grundlegendste Möglichkeit zur Nachnutzung ist die dezentrale Implementierung auf Basis der FIM-Stamminformationen. Die Federführer stellen sicher und halten nach, dass die Stamminformationen entsprechend der Priorisierung im Rahmen der Umsetzungsplanung erstellt und in den jeweiligen FIM-Repositories bereitgestellt werden.
Für die Nachnutzung auf Basis von FIM werden die Datenfeldbeschreibungen von den zuständigen Behörden in Ländern und Kommunen bei Bedarf für die eigenen Bedingungen adaptiert, in ihr Antragsmanagement eingelesen und darin das Online-Formular konfiguriert. Je nach Anforderungen werden u.a. ein Servicekonto, eine Bezahlkomponente und ein Fachverfahren angeschlossen. Der Online-Service wird anschließend im Portalverbund registriert sowie bei Bedarf in einem Fachportal integriert und dadurch für Nutzerinnen und Nutzer auffindbar.
Bei Leistungen, für die neben den FIM-Stamminformationen zusätzlich ein Click-Dummy bereitgestellt wird, können auch diese Vorleistungen nachgenutzt werden. Da die Click-Dummys unter Nutzerbeteiligung Nutzer:innenbeteiligung entwickelt und intensiv mit Nutzerinnen und Nutzern getestet sind, wird die Nachnutzung dringend empfohlen. Die Entscheidung obliegt allerdings den zuständigen Behörden. Analog zur Nachnutzung auf Basis von FIM können die Datenfeldbeschreibungen von den zuständigen Behörden in ihr Antragsmanagement eingelesen werden. Das Online-Formular wird dann entsprechend der Konfiguration des Click-Dummys im Antragsmanagement der jeweiligen Behörden nachgebaut.

...


Um die Nachnutzung von Online-Services zu verbessern wurde auf der OZG-Informationsplattform der OZG-Marktplatz eingeführt. Auf diesem begegnen sich umsetzende und nachnutzende Länder und treten in Austausch über potentielle Kooperationen miteinander. Ersteren ermöglicht der Marktplatz die Suche nach Mitstreiterinnen und Mitstreitern für aktuelle Umsetzungsprojekte und bereits implementierte Online-Services. Letzteren bietet der Marktplatz mehr Transparenz über bestehende und in der Entwicklung befindliche Online-Services zu erhalten, deren Nachnutzung möglich ist. 

...

Für nachnutzende Länder hält der Marktplatz hilfreiche Informationen zur Beteiligung an Umsetzungsvorhaben einerseits und zur Nachnutzung bestehender Lösungen andererseits bereit. So können sie sich über neue Umsetzungsvorhaben informieren und sich gegebenenfalls an diesen beteiligen. Hierzu finden die potenziellen Nachnutzer:innen unter anderem Informationen zum Leistungsumfang und den Kosten eines Online-Services, sowie eine Übersicht der bereits an dem Vorhaben beteiligten Länder.

Zudem enthält der OZG-Marktplatz die wesentlichen Angaben zu den für eine mögliche Nachnutzung des Online-Services relevanten Entscheidungskriterien. Unter dem Reiter Anforderungen werden die technischen und rechtlichen Anforderungen, sowie Details zu Entwicklung und Betrieb erläutert. Zur Kontaktaufnahme ist zudem ein technischer Ansprechpartner und ein Ansprechpartner Ansprechpartner:innen für die technische Umsetzung und für das Vorhaben insgesamt vermerkt.

...