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Für die Nachnutzung von Leistungen im OZG-Digitalisierungsprogramm Föderal gibt es drei verschiedene Modelle, die sich hinsichtlich der Art der Entwicklung und des Betriebs unterscheiden: Entwicklung und Betrieb einer digitalen Lösung können jeweils länderübergreifend oder individuell erfolgen.

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Beim Nachnutzungsmodell „Einer für Alle“ wird eine länderübergreifend einsetzbare Lösung von einem Land oder einer Kooperation mehrerer Länder entwickelt und Länder können sich an die gemeinsame Lösung anschließen. Eine solche Lösung kann übergreifend für mehrere Kommunen, landesweit, länderübergreifend oder bundesweit flächendeckend entwickelt und betrieben werden. Dieses Modell ist geprägt durch eine hohe Einheitlichkeit der Lösung über Kommunen und Bundesländer hinweg (mit eventuellen Anpassungen an lokale Gegebenheiten). Eine Umsetzung kann z.B. nach dem Prinzip Software-as-a-Service erfolgen. Das Modell „Einer für Alle“ ermöglicht besonders einfach die technische und redaktionelle Weiterentwicklung und bietet zudem die Möglichkeit zentraler Anpassungen bei Gesetzesänderungen. Auch aus wirtschaftlicher Perspektive kann dieses Modell vorteilhaft sein, etwa durch die breite Kostenteilung bei Entwicklung, Betrieb und zukünftiger Weiterentwicklung.

Diesbezüglich wurden auf Initiative mehrerer Akteure die EfA-Mindestanforderungen kollaborativ erarbeitet und weiterentwickelt. Diese gewährleisten vertiefte Orientierungshilfe insbesondere zur technischen Umsetzung von EfA-Leistungen und zeigen Optionen entlang der Anforderungen auf.

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Initial bringt dieses Modell aufgrund der notwendigen Abstimmung zwischen den teilnehmenden Ländern einen besonders hohen Klärungsbedarf hinsichtlich organisatorischer, technischer, rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen mit sich. Eine Übersicht und Schritt-für-Schritt Anleitung zu diesem Nachnutzungsmodell bieten die beiden folgenden Kapitel (siehe 10 11.2 und 10 11.3).

B Das Modell "Nachnutzbare Software dezentral betrieben"

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