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Die Entscheidung für ein Nachnutzungsmodell erfolgt anhand festgelegter Kriterien und kann entlang rechtlicher, technischer und fachlich/organisatorischer Gesichtspunkte getroffen werden. Die Entscheidung für ein passendes Nachnutzungsmodell kann durch die Betrachtung dieser Kriterien unterstützt werden (Abb. 10093: Kriterien für die Auswahl der Modelle).

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Fachlich/organisatorisches Kriterium beurteilt, ob eine Umsetzungskomplexität hoch bis sehr hoch oder gering bis mittel ist.

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Abbildung 100 93: Kriterien für die Auswahl der Modelle

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Entweder erfolgt die Nachnutzung als gemeinsam entwickelte Lösung der Länder im Anschluss an die Referenzimplementierung im Rahmen der Modelle „Einer für Alle“ (übergreifende Entwicklung, übergreifender Betrieb) oder „Nachnutzbare Software dezentral betrieben“ (übergreifende Entwicklung, individueller Betrieb). Alternativ kann sich ein Land auch für eine individuelle Nachnutzung der Endprodukte der Planungs- und Umsetzungsphase im Rahmen des Modells „FIM-basierte Eigenentwicklung“ entscheiden (lokale Entwicklung, lokaler Betrieb). Die drei Nachnutzungsmodelle sind in Abbildung 89 94 dargestellt:

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Abbildung 8994: Modelle zur Nachnutzung

A Das Modell "Einer für Alle"

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Beim Nachnutzungsmodell „Einer Einer für Alle“ Allewird eine länderübergreifend einsetzbare Lösung von einem Land oder einer Kooperation mehrerer Länder entwickelt und Länder können sich an die gemeinsame Lösung anschließen. Eine solche Lösung kann übergreifend für mehrere Kommunen, landesweit, länderübergreifend oder bundesweit flächendeckend entwickelt und betrieben werden. Dieses Modell ist geprägt durch eine hohe Einheitlichkeit der Lösung über Kommunen und Bundesländer hinweg (mit eventuellen Anpassungen an lokale Gegebenheiten). Eine Umsetzung kann z.B. nach dem Prinzip Software-as-a-Service erfolgen. Das Modell „Einer für Alle“ ermöglicht besonders einfach die technische und redaktionelle Weiterentwicklung und bietet zudem die Möglichkeit zentraler Anpassungen bei Gesetzesänderungen. Auch aus wirtschaftlicher Perspektive kann dieses Modell vorteilhaft sein, etwa durch die breite Kostenteilung bei Entwicklung, Betrieb und zukünftiger Weiterentwicklung.

Diesbezüglich wurden auf Initiative mehrerer Akteure die EfA-Mindestanforderungen kollaborativ erarbeitet und weiterentwickelt. Diese gewährleisten vertiefte Orientierungshilfe insbesondere zur technischen Umsetzung von EfA-Leistungen und zeigen Optionen entlang der Anforderungen auf.

Für die Entwicklung bzw. den Anschluss an eine gemeinsame Lösung sind die rechtlich-organisatorischen Verantwortlichkeiten zu klären, u.a. ist die Rolle des Umsetzungsverantwortlichen festzulegen, die nicht notwendigerweise beim federführenden Land liegen muss, sowie vergaberechtliche Fragen. Darüber hinaus ist die Basis der Zusammenarbeit zu prüfen, insbesondere die Frage des notwendigen rechtlichen Rahmens (z.B. eines Verwaltungsabkommens). In technisch-organisatorischer Hinsicht sind die Schnittstellen und Übergabepunkte zu definieren und zu spezifizieren, Standards für den Datenaustausch zu entwickeln und die Fachverfahren anzuschließen.

Initial bringt dieses Modell aufgrund der notwendigen Abstimmung zwischen den teilnehmenden Ländern einen besonders hohen Klärungsbedarf hinsichtlich organisatorischer, technischer, rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen mit sich. Eine Übersicht und Schritt-für-Schritt Anleitung zu diesem Nachnutzungsmodell bietet der Wegweiser "Einer für Alle". Checklisten für die einzelnen Rollen stehen ergänzend in den Arbeitshilfen zum Download zur Verfügungbieten die beiden folgenden Kapitel (siehe 11.2 und 11.3).

B Das Modell "Nachnutzbare Software dezentral betrieben"

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Es ist zu beachten, dass die meist parallelen Implementierungen für dieselbe Leistung in verschiedenen Ländern und Kommunen mit einem großen Ressourcenaufwand einhergehen. Entsprechend sind in diesem Modell die Voraussetzungen für die Umsetzung noch umfangreicher: Zwar entfällt die Notwendigkeit einer länderübergreifenden Abstimmung, allerdings wird in jedem Land bzw. jeder Kommune der Aufwand für Entwicklung und Betrieb einer Lösung für jede einzelne Verwaltungsleistung erforderlich.



Stand: 11.11.2022