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In diesem Abschnitt wird tiefer auf das Modell "Einer für Alle" Alle“ eingegangen, da insbesondere dieses Modell trotz vieler Vorteile für nachnutzende Länder aus organisatorischer, rechtlicher, finanzieller und technischer Sicht viele Abstimmungen benötigtsich aus diesem Nachnutzungsmodell trotz vieler Vorteile auch verschiedene Abstimmungsaufwände zwischen den beteiligten Projektpartner:innen ergeben. Zu beachten sind die organisatorische, rechtliche, finanzielle sowie technische Sicht. Eine Übersicht der zu Grunde liegenden EfA-Mindestanforderungen findet sich hier.

Entlang dieser Dimensionen werden die konzeptionellen Kernaspekte der EfA-Nachnutzung (siehe 10 11.2.1) sowie relevante Aspekte der EfA , die EfA-Umsetzung aus Perspektive des umsetzenden (siehe 10 11.2.2) und sowie des anschließenden Landes (siehe 10 11.2.3) beschrieben. Für die erfolgreiche Umsetzung von Realisierung des Prinzips "Einer für Alle" ist ein arbeitsteiliges Vorgehen notwendig. EfA-Leistungen erfordern nicht nur eine länderübergreifende Koordinierung, Umsetzungsverantwortliche in Hierfür ist neben einer länderübergreifenden Koordinierung, die enge Kooperation der Umsetzungsverantwortlichen in den anschließenden und umsetzenden Ländern müssen auch intern eng kooperieren, damit ihre Rollen bei der OZG-Umsetzung sinnvoll ineinandergreifen.10.2.1 Konzeptionelle Kernaspekte der EfA Nachnutzung
10.2.2  EfA-Umsetzung aus der Perspektive des umsetzenden Landes
10.2.3 EfA-Umsetzung aus der Perspektive des anschließenden Landeserforderlich, um ein sinnvolles Zusammenspiel ihrer Rollen zu gewährleisten.

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Stand: 11.11.2022