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Schlüssel

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In diesem Abschnitt wird tiefer auf das Modell "Einer für Alle" (EfA) eingegangen, da insbesondere dieses Modell trotz vieler Vorteile für nachnutzende Länder aus organisatorischer, rechtlicher, finanzieller und technischer Sicht viele Abstimmungen benötigt.

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Diese Anforderungen zeigen, dass eine gemeinsame EfA-Implementierung ein eng abgestimmtes Vorgehen zwischen Ländern und Kommunen erfordert, insbesondere bei der Entwicklung und dem Anschluss an Online-Dienste (siehe 10.2.1 Wegweiser „Einer für Alle“). Insbesondere zur technischen Umsetzung von EfA-Leistungen geben die EfA-Mindestanforderungen zusätzliche Orientierung.

Zudem muss die Finanzierung, die anteilig unter umsetzenden und anschließenden Ländern erfolgt, abgestimmt werden. Das Finanzierungsmodell nach Königsteiner Schlüssel ist dabei das präferierte Modell. Dazu mehr im nächsten Abschnitt unter 10.2.3 Finanzierungsmodelle für Nachnutzung „Einer für Alle“.

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Die Interessensbekundung kann u. a. durch das anschließende Land direkt auf der Plattform im dafür vorgesehen Reiter erfolgen. Anschließende Länder können sich so zu Anschlussoptionen von Leistungen selbst informieren und das potenzielle Interesse zum Anschluss sichtbar für alle bekunden und Kontakt aufnehmen. Auch Kommunen können sich selbstständig über nachnutzbare Leistungen in ihrem Land informieren (Abb. 99107).

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Die Kosten für die Erstentwicklung einer Leistung im Rahmen der Themenfeldplanung des Digitalisierungsprogramms Föderal sollten zu 100% durch das umsetzende Bundesland getragen werden. Die für das umsetzende Bundesland anfallenden Erstentwicklungskosten können sowohl aus dem Budget des Konjunkturpaketes oder Digitalisierungsbudgets rückerstattet werden. Als Erstentwicklungskosten sind jene Kosten definiert, die dem umsetzenden Land bis zum Abschluss der Referenzimplementierung entstehen.

Betrieb

Die Betriebsphase einer Leistung beginnt nach dem Go-Live des MVP durch das umsetzende Bundesland. Zu den Betriebskosten zählen alle Kosten, die für Betrieb und Instandhaltung der EfA-Leistung anfallen, hierzu zählen insbesondere Lizenz-, Personal- und Serverkosten. Für die Gesamtheit der im Betrieb anfallenden Kosten wird eine gemeinsame Kostenaufteilung zwischen umsetzenden und nachnutzenden Ländern empfohlen.

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Im folgenden Abschnitt werden kurz mögliche Ansätze zur dynamischen Kostenaufteilung innerhalb des „Einer für Alle“ Modells erläutert sowie auf die Vor- und Nachteile der Modelle eingegangenen werden. Die vorgeschlagenen Modelle können insbesondere zur Kostenaufteilung während Betrieb und Weiterentwicklung angewandt werden (vgl. Abb. 107108).

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