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Das Umsetzungsprojekt sollte schon während des Digitalisierungslabors angestoßen und so weit wie möglich vorbereitet werden. Nach Abschluss des Digitalisierungslabors kann auf Basis der Erfahrung aus dem Pilotlabor ein Zeitraum von 2-3 Monaten zur Projektinitialisierung angenommen werden. In Abhängigkeit von äußeren Gegebenheiten kann sich der Beginn des Umsetzungsprojektes ggf. verzögern, z.B. durch die fehlende Verfügbarkeit von Projektmitarbeitern, einen langwierigen Abstimmungsprozess für Verwaltungsabkommen oder vergaberechtliche Einschränkungen bei der Auswahl eines IT-Dienstleisters.Um Verzögerungen zu vermeiden sollten alle kritischen Punkte frühzeitig angestoßen und eng nachgehalten werden. Abbildung 78 zeigt illustrativ den Zeitplan zur Vorbereitung eines länderübergreifenden Implementierungsprojektes für das Wohngeld. Die Dauer der Umsetzungsvorbereitung ist bei gemeinsamer Implementierung durch mehrere Länder/Kommunen häufig länger, da in diesem Fall alle Schritte gemeinsam geplant und z.B. ein Verwaltungsabkommen zwischen den beteiligten Partnern zu erstellen und abzustimmen ist.
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Anker_Ref1299594_Ref1299594 Anker_Toc4752242_Toc4752242Abbildung 78: Beispielhafter Zeitplan zur Vorbereitung eines länderübergreifenden Implementierungsprojektes
Anhand des Beispiels des länderübergreifenden Implementierungsprojektes für das Wohngeld illustriert Abbildung 79 die Grobplanung zur flächendeckenden Umsetzung einer Leistung.
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Anker_Ref1299612_Ref1299612 Anker_Toc4752243_Toc4752243Abbildung 79: Grobplanung zur flächendeckenden Umsetzung (Beispiel Wohngeld)
So ist geplant, dass das Implementierungsprojekt durch einen Kreis frühzeitig entschlossener Länder („Allianz der Willigen") gemeinsam initiiert wird und sich sukzessive weitere Länder der länderübergreifenden Lösung anschließen. Die Alternative zur Nachnutzung der Laborergebnisse ist eine individuelle Entwicklung der digitalen Lösung auf Basis der Endprodukte des Digitalisierungslabors.
 
Mit Blick auf die gesetzliche Umsetzungsfrist haben die Umsetzungsanforderungen, die für die OZG-Konformität notwendig sind, grundsätzlich die höchste Priorität. Die weiteren Umsetzungsanforderungen sind als Ausbaustufen vorzusehen. Ausbaustufen werden sowohl hinsichtlich der Funktionalität (u. a. Fachverfahrensanbindung, Status-Updates, Rückkanal, Registeranbindung) als auch mit Blick auf die Leistungsbreite spezifiziert.

Im Zuge der Umsetzungsvorbereitung ist der genaue Umfang des Minimalproduktes (MVP) zu definieren. Ein MVP ermöglicht es, den Bedarf mit minimalem Aufwand zu decken und ein handlungsrelevantes Feedback zu gewährleisten, um im Anschluss daran das Produkt weiterzuentwickeln.

Hierbei können sowohl im Hinblick auf den Funktionsumfang der entwickelten Lösung als auch in Bezug auf die Schnittstellen zu Registern und Fachverfahren Abstufungen vorgenommen werden. Ein typisches MVP ist eine digitale Lösung für einen häufig vorkommenden Geschäftsvorfall einer Leistung – in Bezug auf das Pilotlabor Wohngeld ist dies zum Beispiel der Erstantrag. Darüber hinaus werden die jeweiligen Fachverfahren im MVP häufig noch nicht an das Back-End angebunden, sondern die Lösung beinhaltet zunächst nur das Front-End  zur Datenübermittlung und zum Dokumentenupload. Die Nutzer:innendaten kommen im ersten Schritt häufig noch als XML- oder PDF-Datei bei den jeweiligen Anwendern an. So beinhaltete das MVP im Pilotlabor Wohngeld zunächst noch keine automatisierte Schnittstelle zu Fachverfahren (siehe Abbildung 82).

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Abbildung69
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Abbildung 82: Minimalprodukt (MVP) Wohngeld

Nach Umsetzung des Minimalproduktes sollte die implementierte Lösung entlang der beiden Dimensionen Funktionsumfang und Schnittstellen schrittweise weiterentwickelt werden. So kann der Funktionsumfang des Minimalproduktes Schritt für Schritt erweitert werden. Bezieht sich das Minimalprodukt zum Beispiel auf einen Erstantrag, können in den nächsten Schritten ein Weiterleistungsantrag oder Veränderungsmitteilungen hinzugefügt werden. Im Hinblick auf die Schnittstellen sollten im Laufe der Implementierung nach und nach weitere Fachverfahren und Register angebunden werden.


Stand: 07.10.2021