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Für die Erstellung einer Steuerungskreisunterlage steht eine entsprechende

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_ToCVorlageSteuerungskreis
_ToCVorlageSteuerungskreis
Vorlage bereit. Der inhaltliche Ablauf der Themenfeldplanung ist übergreifend in Kapitel 56 und im Detail in den Kapiteln 67 bis 8 9 erläutert.

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4.2.1 Übergabe einer OZG-Leistung an ein anderes Bundesland

Es kann vorkommen, dass die Bearbeitung einer OZG-Leistung von einem anderen als dem federführenden Bundesland übernommen wird. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben.

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Transparenz über die Aufgabenverteilung ist bei übertragenen Leistungen besonders wichtig. Das umsetzende Bundesland benennt eine:n Leistungsverantwortliche:n, welcher auf der OZG-Informationsplattform eingetragen wird. Auch bei Fragen zur Nachnutzung muss der/die Leistungsverantwortliche als Ansprechpartner aus dem umsetzenden Bundesland vermerkt werden. Außerdem ist der/die Leistungsverantwortliche dazu verpflichtet, den Fortschritt der Umsetzung anhand der Steuerungsindikatoren in der OZG-Informationsplattform zu dokumentieren (siehe Kapitel 45.3).

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_Toc_TransparenzUmsetzungsverantwortung
_Toc_TransparenzUmsetzungsverantwortung
Abbildung 13: Transparenz über Umsetzungsverantwortung in der OZG-Informationsplattform herstellen

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