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Für die Verwaltungsleistungen, die unter die Informationsbereiche in Anhang I der SDG-VO fallen, gelten weniger Anforderungen, als für jene Leistungen, die den Verfahren in Anhang II der SDG-VO zugeordnet werden können. Ob eine LeiKa-Leistung oder OZG-Leistung eine „SDG1-Relevanz“ oder „SDG2-Relevanz“ hat, d.h. ob sie einem Informationsbereich aus Anhang I oder einem Verfahren aus Anhang II zugeordnet wird, kann in der OZG-Informationsplattform geprüft werden. Nach Anmeldung auf der OZG-Informationsplattform erhalten Sie unter „Quick-Links“/„Alle Single Digital Gateway Leistungen“ eine Übersicht aller OZG-Leistungen mit SDG-Relevanz. Mithilfe des Filters „SDG2-Relevanz“ können Sie die Übersicht der betroffenen OZG-Leistungen weiter einschränken.

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