Versionen im Vergleich

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Unabhängig von der Rechtsform sind alle Leistungserbringer vom OZG erfasst, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Darunter fallen neben der unmittelbaren Verwaltung (Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden) auch die Organisationen der Selbstverwaltung, u. a. der Sozialversicherung und der Kammern, oder auch beliehene Private, wie der TÜV. Der OZG-Umsetzungskatalog erfasst die Verwaltungsleistungen, die im Rahmen des OZG online verfügbar gemacht werden sollen. Die Liste umfasst derzeit 575 OZG-Leistungen.


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Abbildung 5 Verteilung der OZG-Leistungen auf die föderalen Ebenen

Der OZG-Umsetzungskatalog wird in den Themenfeldplanungen validiert und unterliegt damit einem kontinuierlichen Änderungsprozess. Der jeweils aktuelle Stand des OZG-Umsetzungskatalogs ist unter katalog.ozg-umsetzung.de veröffentlicht:


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Abbildung 6 Online-Version des OZG-Umsetzungskatalogs (katalog.ozg-umsetzung.de)

Die digitale Version des OZG-Umsetzungskatalogs bildet zum einen die Themenfeldstruktur mit den dazugehörigen Lebens- bzw. Geschäftslagen, den OZG-Leistungen und den zugeordneten LeiKa Der LeiKa ist der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (https://fimportal.de/download-dokumente/Handbuch_LeiKa-plus_Stand_27.05.2014.pdf).-Leistungen ab. Darüber hinaus ermöglicht er den Einstieg über die Zuständigkeit der staatlichen und Verwaltungsebenen, über die Priorität von Leistungen und über den Umsetzungsstand.

Als Grundlage für die OZG-Umsetzung steht der OZG-Umsetzungskatalog allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung. Für den Zugang zur digitalen Version reicht eine E-Mail an zugang@ozg-umsetzung.de von einer Behörden-E-Mail-Adresse aus. Nach erfolgter Validierung der Leistungen im Rahmen der Themenfeldbearbeitungen wird der OZG-Katalog vollständig öffentlich verfügbar gemacht.
Der OZG-Umsetzungskatalog wird auf Grundlage neuer Erkenntnisse oder Rahmenbedingungen (bspw. Rechtsänderungen) durch das BMI kontinuierlich fortentwickelt (Entscheidung 2018/22 IT-Planungsrat). Angesichts der Vielzahl von Verwaltungsleistungen und des stark verteilten Vollzugs sind möglicherweise nicht alle Leistungen im Detail abschließend enthalten. Um das verteilte Wissen zu bündeln und verfügbar zu machen, gibt es die Möglichkeit, auf Änderungsbedarfe hinzuweisen. Diese können an das vom BMI bereitgestellte zentrale Postfach ozg@bmi.bund.de gesendet werden.

Die Änderungen werden in Abstimmung mit den Initiatoren, den Themenfeldverantwortlichen und nach Prüfung und Freigabe der jeweils zuständigen Ressorts und durch das BMI in den OZG-Umsetzungskatalog aufgenommen. Alle Änderungen werden systematisch dokumentiert und den Beteiligten zugänglich gemacht. Grundlegende Änderungen, die den LeiKa (Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung) betreffen, der dem OZG-Umsetzungskatalog zugrunde liegt, werden über die Redaktionsprozesse des Föderalen Informationsmanagements (FIM FIM steht für Föderales Informationsmanagement, das nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen in den drei Säulen Leistungen, Datenfelder und Prozesse liefert (https://fimportal.de/fim).) geprüft und bearbeitet.

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