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Nach Abschluss der Umsetzungsplanung für die Leistungen in einem Themenfeld gehen die Themenfelder in die Umsetzungsbegleitung über. Hierfür bleibt die Struktur der Themenfelder (insbesondere Zuschnitt, Federführer, Beteiligte) grundsätzlich bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist des OZG erhalten (Entscheidung 2019/01 IT-Planungsrat). Dadurch soll sichergestellt werden, dass die erstellten Artefakte weiterentwickelt und gepflegt werden, die Leistungen als Referenzimplementierung mit der Möglichkeit zur Nachnutzung umgesetzt werden und es verantwortliche Ansprechpartner gibt, die die Informationen und Ergebnisse an alle von der Umsetzung betroffenen Stellen weitertragen.

9.1 Nachnutzungsmodelle
9.2 Rollen und Aufgaben im Themenfeld während der Umsetzungsbegleitung

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