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Abhängig von der konkreten Umsetzungsvariante sind die wesentlichen Akteure zu identifizieren, die im Rahmen der Umsetzung Aufgaben zu erfüllen haben. Identifiziert und benannt werden hier nur die konkreten Akteure und Aufgaben für die Umsetzung der Leistung(en), nicht die allgemeinen Aufgaben von Bund, Ländern und Kommunen, bestimmte Infrastrukturvoraussetzungen zu schaffen, wie beispielsweise Basis- und Querschnitts-komponenten (u.a. Antragsmanagement-Systeme, Bezahlkomponenten und Nutzer:innenkonten).
Typische Rollen und Akteure sowie deren beispielhafte Aufgaben sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Rolle

Beispielakteure

Beispielaufgaben

Product bzw. Process Owner Umsetzung

Themenfeldfederführung

Bereitstellung und Verbreitung nachnutzbarer Artefakte (FIM, mgl. Click-Dummy, Referenzimplementierung)

Referenzimplementierung

IT-Dienstleister von Bundes-, Landes- und/oder Kommunalverwaltung

Implementierung und Betrieb des Front-End mglw. mit Angebot zur flächendeckenden Nutzung

Process Owner Rechtsänderungen

Fachressort Bund, Bund-Länder-Arbeitsgruppen

Rechtsänderungen in den Gesetzgebungsprozess einbringen

Standardisierungsgremien

Arbeitskreis I Innenministerkonferenz

Erweiterung/Anpassung des Standards

Übergreifende Fachgremien

Bund-Länder-Arbeitsgruppen

Kommunikation der Nachnutzungsmöglichkeiten

Fachverfahrenshersteller

Öffentliche oder private IT-Dienstleister

Schnittstellen im Fachverfahren implementieren

Fachverfahrensbetreiber

IT-Dienstleister von Bundes-, Landes- und/oder Kommunalverwaltung

Voraussetzungen für den Datenaustausch zwischen Front-End und Back-End schaffen

Registerbehörden

Meldebehörden, Standesämter usw.

Registerschnittstellen bereitstellen

Die konkreten Akteure und Handlungsbedarfe können für Laborkandidaten im Rahmen eines Workshops mit den beteiligten Verwaltungspartnern unter Einbeziehung weiterer relevanter Akteure (z.B. durch Interviews) identifiziert und priorisiert werden. Die konkrete Priorisierung und die Zeitbedarfsschätzung sind mit den relevanten Akteuren vor dem Hintergrund von Nutzeranforderungen und Umsetzbarkeit (z.B. bei umfassenden rechtlichen Änderungsbedarfen) abzustimmen.

 

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