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Im Digitalisierungsprogramm Föderal haben sich der Bund und die Länder auf eine Aufteilung der Aufgaben zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geeinigt. Die Themenfeld-Federführer:innen stellen in der Umsetzungsphase sicher, dass für jede OZG-Leistung ein Online-Service bereitgestellt wird. Diese Lösung kann anschließend von anderen Bundesländern bzw. deren Kommunen nachgenutzt werden. Auf diese Weise werden Synergien genutzt und doppelte Aufwände vermieden. Zu diesem Zweck sind verschiedene Nachnutzungsmodelle (10.1) entwickelt worden.

Der Wegweiser „Einer für Alle“ wurde speziell für OZG-Koordinator:innen, Themenfeldfederführer:innen, Umsetzungskoordinator:innen, Leistungsverantwortlichen, Fachreferent:innen und OZG-Ressortansprechpartner:innen als praktische Arbeitshilfe vom Pragramm-Management entwickelt. Der Wegweiser ordnet den oben genannten Umsetzungsrollen konkrete Aufgaben zu (siehe 10.2.1).

Darüber hinaus wurde der Marktplatz der Nachnutzung (10.2.2) bereitgestellt, welcher Transparenz über den Fortschritt einzelner Vorhaben mit den NachnutzungsmodellenEiner für Alle“ und „Nachnutzbare Software dezentral betrieben“ herstellt und die umsetzenden und nachnutzenden Länder zusammenführt. Der Abschnitt Finanzierungsmodelle für NachnutzungEiner für Alle“ (siehe 10.2.3) gibt einen Überblick, wie mögliche Ansätze zur dynamischen Kostenverteilung innerhalb des "Einer für Alle"-Modells entlang von vier Phasen Erstentwicklung, Betrieb, Anschluss und Weiterentwicklung verteilen können (10.2.3).

10.1 Nachnutzungsmodelle
10.2 Nachnutzung im Modell „Einer für Alle“   


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