Die FR unternehmen die notwendigen Schritte zum Abrufen einer Leistung aus dem FIT-Store oder dem Abschluss des Verwaltungsabkommens. Hierbei sollten sie wenn nötig übergreifende Rechtsexperten der Ressorts hinzuziehen.

Abrufen einer Leistung aus dem FIT-Store

  • Der FR informiert sich über die Webseite der FITKO über die Verfügbarkeit der Leistung aus dem FIT-Store und kontaktiert die FITKO, um Prozess für mögliche Nachnutzungsvertragsunterzeichnung zu klären
  • FR erstellt eine Nachnutzungsinteressensbekundung, hierbei unterstützt ggf. der OZG-K. Nach Zustimmung des UL unterstützt der FR bei der Koordination für die Unterzeichnung des Nachnutzungsvertrags im Land
  • Weitere Informationen sind auf der Webseite der FITKO verfügbar

Abschluss von Verwaltungsabkommen mit Hilfe der Blaupause

  • FR nehmen Kontakt mit dem federführenden oder UL auf. Diese Informationen sind über den Marktplatz der Nachnutzung oder den direkten Austausch mit den OZG-K, TF-FF oder LV verfügbar.
  • FR koordinieren den Abschluss des Verwaltungsabkommens für das AL. Die hierfür notwendigen Schritte sind in Kapitel 11.2.1.2 aufgeführt.


Abbildung 119: Schritte für Abschluss Verwaltungsabkommen – Anschließendes Land




Stand: 07.10.2021

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