Technische Anschlussfähigkeit sichern, ggf. mit Unterstützung des „Subteams Recht“

  • FR stellen die Anschlussfähigkeit an die anzuschließende Leistung sicher.
  • Hierfür prüfen die FR gemeinsam mit dem landesinternen IT-Dienstleister die Anforderungen an die Verlinkung auf den relevanten Portalen sowie den Anschluss der Fachverfahren und der Basiskomponenten an die Betriebsplattform.


Stand: 02.08.2021

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